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Flagge, zunächst dem Flaggstock eine schwarze Kugel, der Kontre-
Admiral im oberen und unteren Viertel zunächst dem Flaggstock
je eine schwarze Kugel.
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Seiner Majestät großer Kreuzer „König Wilhelm“ vor Anker liegend;
es wehen: Heckflagge, Gösch und Admiralsflagge.
Zur Führung der Flagge der Admirale sind nur die mit
der Führung einer Flotte oder eines Flottenteils (Geschwader,
Flottille oder Division) betrauten Flaggoffiziere auf einem der
ihnen unterstellten Schiffe berechtigt; ferner die als Chefs der
Marinestationen fungierenden Flaggoffiziere auf dem am Stations-
orte befindlichen Wachtschiff oder bei dienstlicher Einschiffung auf
einem ihrer Station angehörigen, keinem anderen Verbande unter-
stellten Schiffe; sowie der Inspekteur des Bildungswesens der Marine
bei dienstlicher Einschiffung auf einem ihm unterstellten Schiffe.
Der Kommodorestander wird im Großtopp gesetzt.)
*) Die Stander und ihre Bedeutung sind nicht in allen Marinen
gleich. Auch ihre Form, Farben und Zeichnung ist verschieden. In der
Regel kehren Farben und Zeichnung der Kriegsflagge in den Standern
wieder. Man unterscheidet der Form nach: 1) gezackte Stander, d. h. solche
mit zungenartigem Ausschnitt an der Außenseite; 2) dreieckige Stander.
Der Aufhängung nach: 1) feste Stander, d. h. solche, die wie eine Flagge
gesetzt werden; 2) treibende Stander, d. h. solche, die bannerartig an einem
Querstab befestigt sind und deren Aufhängungspunkt in der Mitte ihrer
Längenrichtung nach innen liegt. Siehe auch Seite 6, 7 und 8.