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Bestimmungen über das Führen der Reichskriegs= und
Reichsdienstslagge.
Kriegs= und Reichsdienstflaggen werden — sofern nicht in be-
sonderen Fällen, z. B. bezüglich der Toppflaggen auf Schiffen,
ausdrücklich anders vorgeschrieben — für einen bestimmten Geltungs-
bereich stets nur in einem Exemplar gesetzt, so daß ihnen der
Charakter als Nationalitäts= und Hoheitszeichen bewahrt bleibt
und sie nicht als bloße Ausschmückung erscheinen.
Die Flagge weht auf Schiffen in der Regel nur während
des Tages von Flaggenparade bis Flaggenparade. Die Abend-
flaggenparade ist bei Sonnenuntergang, die Morgenflaggenparade
vom 1. Mai bis 30. September um 8 Uhr, vom 1. Oktober bis
30. April um 9 Uhr; im Auslande um 8 Uhr oder um 9 Uhr
je nach Anordnung des ältesten Befehlshabers.
Auf Schiffen wird die Flagge an einem Flaggenstock am Heck
oder am hinteren Maste — und zwar in der Regel an der
Gaffel dieses Mastes, in Ermangelung einer solchen aber am
Topp oder im Want — geführt.
Nicht in Dienst befindliche Schiffe liegen ohne Flagge; bei
etwaigen Fahrten derselben bestimmt der die Fahrten anordnende
Befehlshaber über die Flaggenführung. Belegte Hulks flaggen
wie Gebäude am Lande.
Auf Schiffen im Hafen oder auf Reede wird von Flaggenparade
bis Flaggenparade stets die Flagge geführt, außerhalb dieser Zeiten
nur, wenn ein anderes Kriegsschiff, in fremden Häfen auch, wenn ein
Postdampfer oder ein deutsches Handelsschiff mit der Flagge ausläuft
oder einkommt, ferner wenn der Gruß eines passierenden Handels-
schiffs zu erwidern ist, und bei allen außerordentlichen Gelegenheiten,
z. B. Ankunft Seiner Majestät des Kaisers, endlich beim Ankern (Ein-
laufen) und Ankerlichten (Auslaufen), solange die Flagge zu sehen ist.
Auf Schiffen in See wird die Flagge geheißt beim Passieren
von Kriegsschiffen, nach Ermessen des Kommandanten auch beim
Passieren von Handelsschiffen; jedenfalls immer, wenn diese grüßen,
ferner in Sicht des Landes, besonders wenn sich daselbst Be-
festigungen, Städte, Leuchttürme, Signalstationen u. s. w. befinden,
und in belebten Gewässern.
Wenn die Kriegsflagge an Stelle einer Standarte im Großtopp
gesetzt ist, so bleibt sie auch während der Nacht wehen.
Wenn Gottesdienst an Bord eines Schiffes der Kaiserlichen
Marine ist, wird die Flagge gedippt gefahren und der Kirchen-
wimpel darüber gesetzt.
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