Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Bestimmungen über das Führen der Reichskriegs= und 
Reichsdienstslagge. 
Kriegs= und Reichsdienstflaggen werden — sofern nicht in be- 
sonderen Fällen, z. B. bezüglich der Toppflaggen auf Schiffen, 
ausdrücklich anders vorgeschrieben — für einen bestimmten Geltungs- 
bereich stets nur in einem Exemplar gesetzt, so daß ihnen der 
Charakter als Nationalitäts= und Hoheitszeichen bewahrt bleibt 
und sie nicht als bloße Ausschmückung erscheinen. 
Die Flagge weht auf Schiffen in der Regel nur während 
des Tages von Flaggenparade bis Flaggenparade. Die Abend- 
flaggenparade ist bei Sonnenuntergang, die Morgenflaggenparade 
vom 1. Mai bis 30. September um 8 Uhr, vom 1. Oktober bis 
30. April um 9 Uhr; im Auslande um 8 Uhr oder um 9 Uhr 
je nach Anordnung des ältesten Befehlshabers. 
Auf Schiffen wird die Flagge an einem Flaggenstock am Heck 
oder am hinteren Maste — und zwar in der Regel an der 
Gaffel dieses Mastes, in Ermangelung einer solchen aber am 
Topp oder im Want — geführt. 
Nicht in Dienst befindliche Schiffe liegen ohne Flagge; bei 
etwaigen Fahrten derselben bestimmt der die Fahrten anordnende 
Befehlshaber über die Flaggenführung. Belegte Hulks flaggen 
wie Gebäude am Lande. 
Auf Schiffen im Hafen oder auf Reede wird von Flaggenparade 
bis Flaggenparade stets die Flagge geführt, außerhalb dieser Zeiten 
nur, wenn ein anderes Kriegsschiff, in fremden Häfen auch, wenn ein 
Postdampfer oder ein deutsches Handelsschiff mit der Flagge ausläuft 
oder einkommt, ferner wenn der Gruß eines passierenden Handels- 
schiffs zu erwidern ist, und bei allen außerordentlichen Gelegenheiten, 
z. B. Ankunft Seiner Majestät des Kaisers, endlich beim Ankern (Ein- 
laufen) und Ankerlichten (Auslaufen), solange die Flagge zu sehen ist. 
Auf Schiffen in See wird die Flagge geheißt beim Passieren 
von Kriegsschiffen, nach Ermessen des Kommandanten auch beim 
Passieren von Handelsschiffen; jedenfalls immer, wenn diese grüßen, 
ferner in Sicht des Landes, besonders wenn sich daselbst Be- 
festigungen, Städte, Leuchttürme, Signalstationen u. s. w. befinden, 
und in belebten Gewässern. 
Wenn die Kriegsflagge an Stelle einer Standarte im Großtopp 
gesetzt ist, so bleibt sie auch während der Nacht wehen. 
Wenn Gottesdienst an Bord eines Schiffes der Kaiserlichen 
Marine ist, wird die Flagge gedippt gefahren und der Kirchen- 
wimpel darüber gesetzt. 
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