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für Generalkonsuln und Reichskommissare der Schutz-
gebiete in den Häfen innerhalb ihres Bereichs 9 Schuß,
.. sofern sie einem Konsularamt
für #imie vorstehen, jedoch uur in dem 4# Sthus-
3 uln Hafen, wo sie ihren Sitz haben! uß,
Für nichtdeutsche Fürstlichkeiten oder ihre Standarten werden
gefeuert:
für nichtdeusche Kaiser und Könige und deren Ge-
mahlinn:
für nichtdeutsche Kaiserliche und Königliche Prinzen
und deren Gemahlinen
für die Präsidenten der größeren Republiken 21 Schuß,
für nichtdeutsche regierende Fürsten und deren Ge-
mahllzen . ...
für die Präsidenten der kleineren Republiken
Für nichtdeutsche höhere Offiziere und Beamte oder ihre
Abzeichen werden gefeuert:
dieselben Schußzahlen wie für deutsche Offiziere u. s. w.
Für fremde Landesflaggen werden 21 Schuß gefeuert.
Die Salute für deutsche Kommandozeichen.
Wenn ein Flaggoffizier oder Kommodore sein Kommando-
zeichen bei Antritt seines Kommandos setzt, bei einer Beförderung
wechselt oder bei Niederlegung des Befehls niederholt, so wird das-
selbe vom Schiff des nächstältesten Seebefehlshabers mit vorge-
schriebener Schußzahl salutiert. Ist dies das Flaggschiff selbst, so
feuert das Schiff des darauf folgenden Befehlshabers den Salut,
das Flaggschiff selbst nur in dem Falle, wenn alle anderen Schiffe
nicht salutfähig sind.
Ferner wird das Kommandozeichen eines Flaggoffiziers oder
Kommodores von jedem jüngeren Flaggoffizier, Kommodore oder
Kommandanten eines einzelnen Schiffes salutiert, der zu dem
älteren Befehlshaber stößt, ihm begegnet, sich von ihm trennt
oder aus seinem Befehl ausscheidet, desgleichen bei Ankunft des
älteren Befehlshabers in einem Hafen.
Diese Salute unterbleiben, sobald Kaiser-, Kaiserin-, Kron-
prinzenstandarte oder ein höheres deutsches Kommandezeichen als
das zu salutierende auf einem der gegenwärtigen Schiffe weht.