504 5. Abthl. Das Versorgungs-, Pensions= und Unterstützungswesen.
4) Inspektion der Militär-Bildungsanstalten: Portiers und Aufwärter,
Vorturner, Laborant, Modellarbeiter und Zeichner.
Für die 1—4 nicht genannten sind die Kommandanturen und Abtheilungskommandeure
2c. competent.
Verzeichniß Lit. B.
I. Bei sämmtlichen Civilstaatsministerien: Beiboten, Botengehülfen.
II. Im Geschäftsbereiche des Justizministeriums: Beiboten des Oberapellationsgerichts
und der Appellationsgerichte diesseits des Rheins,
Gefängnißwärtergehülfen (Gefangenenaufseher in der Pfalz), Beiboten
der Bezirks= und Stadtgerichte diesseits des Rheins, Gehülfen der
Stadt= und Landgerichtsdiener d. d. Rh., Hausmeister und Bureaudiener
des Gerichtshofes und der Bezirksgerichte der Pfalz.
III. Im Geschäftsbereiche des Staatsministeriums des Innern: Beiboten
und Botengehülfen der Kreisregierungen beider Kammern, Diener
der Archivkonservatorien, Boten und Diener der unmittelbaren Stiftungsadministrationen,
Sicherheitsaufseher bei den Straf-, Polizeiund
Staats-Erziehungsanstalten.
IV. Im Geschäftsbereiche des Kultusministeriums: Beiboten und Botengehülfen
in den verschiedenen Dienstzweigen, Boten und Diener der
unmittelbaren Stiftungsadministrationen.
V. Im Geschäftsbereiche des Finanzministeriums: Beiboten und Botengehülfen
bei den Regierungs-Finanzkammern, Kassadienergehülfen,
Rentamtsbeiboten, Waldaufseher.
Die Vollzugsbestimmungen enthält das V.-Bl. 1869, Nr. 18.
VI. Abschnitt.
Die Militärfonds.
Diese zu verschiedenen Wohlthätigkeitszwecken bestehenden Fonds werden
von der Militärfondsverwaltung (2. Abthl. VIII. Abschn.) verwaltet.
Diese Fonds find:
I. Militärfonds.
A. 1. Der Militär-, Wittwen= und Waisenfond,
erster 1803, letzter schon 1789°“) gegründet, beide vereinigt 1818.
Im Jahre 1799 zeigte der Waisenfond schon ein Vermögen von
130,000 fl., 1818 von 663,263 fl. aus.
Der Wittwenfonds wies 1818 ein selbstständiges Vermögen von
1,610,938 fl. aus.
*) Das Entstehen des Waisenfonds führt auf 1729 zurück; systematisch betrieben
seit 1774, indem der Hofkriegsrath das Militärwaisenhaus zu München
einem Beamten unterstellte. Hier sind Soldatenwaisen vom 3. Lebensjahr an
untergebracht und erzogen worden.