Full text : Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

504  5.  Abthl.  Das  Versorgungs-,  Pensions=  und  Unterstützungswesen.

4)  Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten:  Portiers  und  Aufwärter,
Vorturner,  Laborant,  Modellarbeiter  und  Zeichner.
Für  die  1—4  nicht  genannten  sind  die  Kommandanturen  und  Abtheilungskommandeure
  2c.  competent.

Verzeichniß  Lit.  B.

I.  Bei  sämmtlichen  Civilstaatsministerien:  Beiboten,  Botengehülfen.

II.  Im  Geschäftsbereiche  des  Justizministeriums:  Beiboten  des  Oberapellationsgerichts
  und  der  Appellationsgerichte  diesseits  des  Rheins,
Gefängnißwärtergehülfen  (Gefangenenaufseher  in  der  Pfalz),  Beiboten
der  Bezirks=  und  Stadtgerichte  diesseits  des  Rheins,  Gehülfen  der
Stadt=  und  Landgerichtsdiener  d.  d.  Rh.,  Hausmeister  und  Bureaudiener
  des  Gerichtshofes  und  der  Bezirksgerichte  der  Pfalz.

III.  Im  Geschäftsbereiche  des  Staatsministeriums  des  Innern:  Beiboten
und  Botengehülfen  der  Kreisregierungen  beider  Kammern,  Diener
der  Archivkonservatorien,  Boten  und  Diener  der  unmittelbaren  Stiftungsadministrationen,
  Sicherheitsaufseher  bei  den  Straf-,  Polizeiund
  Staats-Erziehungsanstalten.

IV.  Im  Geschäftsbereiche  des  Kultusministeriums:  Beiboten  und  Botengehülfen
  in  den  verschiedenen  Dienstzweigen,  Boten  und  Diener  der
unmittelbaren  Stiftungsadministrationen.

V.  Im  Geschäftsbereiche  des  Finanzministeriums:  Beiboten  und  Botengehülfen
  bei  den  Regierungs-Finanzkammern,  Kassadienergehülfen,
Rentamtsbeiboten,  Waldaufseher.

Die  Vollzugsbestimmungen  enthält  das  V.-Bl.  1869,  Nr.  18.

VI.  Abschnitt.
Die  Militärfonds.

Diese  zu  verschiedenen  Wohlthätigkeitszwecken  bestehenden  Fonds  werden
von  der  Militärfondsverwaltung  (2.  Abthl.  VIII.  Abschn.)  verwaltet.

Diese  Fonds  find:

I.  Militärfonds.

A.  1.  Der  Militär-,  Wittwen=  und  Waisenfond,

erster  1803,  letzter  schon  1789°“)  gegründet,  beide  vereinigt  1818.

Im  Jahre  1799  zeigte  der  Waisenfond  schon  ein  Vermögen  von
130,000  fl.,  1818  von  663,263  fl.  aus.

Der  Wittwenfonds  wies  1818  ein  selbstständiges  Vermögen  von
1,610,938  fl.  aus.

*)  Das  Entstehen  des  Waisenfonds  führt  auf  1729  zurück;  systematisch  betrieben
  seit  1774,  indem  der  Hofkriegsrath  das  Militärwaisenhaus  zu  München
einem  Beamten  unterstellte.  Hier  sind  Soldatenwaisen  vom  3.  Lebensjahr  an
untergebracht  und  erzogen  worden.