VI. Abschn. Die Militärfonds. 505
Das Gesammtvermögen beider Fonds betrug 1869 — 4,002,236 fl.
Eine Zustiftung von 50,000 fl. erhielt dieser Fond durch letztwillige
Verfügung vom 26. Mai 1873 Weiland Sr. Königlichen Hoheit des
Prinzen Carl von Bayern.
1. Diesem Fonds stehen zur Verfügung:
a) die Renten aus seinem Vermögen;
b) ein jährlicher Zuschuß aus Staatsmitteln als theilweiser Ersatz
für! die früher dem Fond zum Theil zugewiesenen Konskriptionsgelder;
I) die außerordentlichen Beiträge bei Verehelichungen, die Gagedifferenzen
bei Beförderungen und die monatlichen Beiträge der
ferreehellhhten sowie der Wittwer mit pensionsberechtigten Kindern;
2. ferner:
a) die Abzüge, welche den Offizieren 2c. wegen Beurlaubung über
45 Tage von ihrer Gage einbehalten werden;
b) die Patents= und Anstellungstaxen im Betrage einer Monatsgage;
J) die Beförderungstaxen bei Vorückungen in höhere Gehalte, bestehend
in dem einmonatlichen Mehrbetrag gegen den früheren Gehalt.
3. Von den ledigen Militärs die Abzüge wegen Urlaub, Taxen u. a.,
wie bei den Verheiratheten.
4. Jeder Offizier, Arzt und obere Beamte hat von je 12 Mark
seines Gehaltes — ohne Einrechnung des Servises — 10 Pfennig zum
Militär-Wittwen= und Waisenfond zu leisten; ebenso die Pensionisten
(V.-Bl. 1875, Nr. 65, §. 17).
Die unteren Civilbediensteten der Militärverwaltung haben eine Verpflichtung
zu ordentlichen Beiträgen nur dann, wenn sie vor Erlangung
der Civilbedienstung nach militärischen Normen verehelicht waren und sich
bei ihrer Anstellung als Civilbedienstete zur Wahrung der Ansprüche ihrer
Relikten auf Wittwen= und Waisenpension oder Unterstützung zur Fortentrichtung
der Beiträge verpflichten.
Aus diesem Fond werden die Pensionen der Wittwen von Militärs
aller Grade, sowie die Unterhaltsbeiträge ihrer Waisen nach festgesetzten
Normen bestritten.
Für das Jahr 1874 betrugen die Zinsen vom Kapitalvermögen
182,210 fl., die Beiträge der Offiziere und Beamten 119,280 fl., die
Summe der Einnahmen mithin 301,490 fl.
Dagegen die Ausgaben an Wittwenpensionen 305,200 fl., an Unterhaltsbeiträgen
78,435 fl. und Antheil an den Verwaltungskosten 15,855 fl.,
mithin im Ganzen 399,490 fl.
Sohin traf den Staat an jährlichem Zuschuß (1, b) 98,000 fl.
2. Der Invalidenfond,
gegründet 1813, durch die Hälfte der Ueberschüsse der Konskriptionskasse,
vermehrt durch milde Schenkungen, vorzüglich aber durch die Heimfälle an
Einstandsgeldern und durch die nicht reklamirten, in den Feldzügen bis 1815
gut gemachten Löhnungen der Vermißten.
Das Kapitalvermögen betrug 1873 — 1,821,860 fl.; aus dessen Zinsen
sowie aus dem Staatszuschuß von 19,020 fl. 45 kr. wurden nicht blos die
Kosten für das Invalidenhaus Benediktbeuern bestritten, sondern auch an
Offiziere, Beamte, Mannschaften, Wittwen und Kinder 19,040 fl. Unterstützungen
verabreicht.