Full text : Heerwesen und Dienst in der königlich bayerischen Armee.

VI.  Abschn.  Die  Militärfonds.  505

Das  Gesammtvermögen  beider  Fonds  betrug  1869  —  4,002,236  fl.
Eine  Zustiftung  von  50,000  fl.  erhielt  dieser  Fond  durch  letztwillige
Verfügung  vom  26.  Mai  1873  Weiland  Sr.  Königlichen  Hoheit  des
Prinzen  Carl  von  Bayern.

1.  Diesem  Fonds  stehen  zur  Verfügung:

a)  die  Renten  aus  seinem  Vermögen;

b)  ein  jährlicher  Zuschuß  aus  Staatsmitteln  als  theilweiser  Ersatz
für!  die  früher  dem  Fond  zum  Theil  zugewiesenen  Konskriptionsgelder;


I)  die  außerordentlichen  Beiträge  bei  Verehelichungen,  die  Gagedifferenzen
  bei  Beförderungen  und  die  monatlichen  Beiträge  der

ferreehellhhten  sowie  der  Wittwer  mit  pensionsberechtigten  Kindern;

2.  ferner:

a)  die  Abzüge,  welche  den  Offizieren  2c.  wegen  Beurlaubung  über
45  Tage  von  ihrer  Gage  einbehalten  werden;

b)  die  Patents=  und  Anstellungstaxen  im  Betrage  einer  Monatsgage;

J)  die  Beförderungstaxen  bei  Vorückungen  in  höhere  Gehalte,  bestehend
  in  dem  einmonatlichen  Mehrbetrag  gegen  den  früheren  Gehalt.

3.  Von  den  ledigen  Militärs  die  Abzüge  wegen  Urlaub,  Taxen  u.  a.,
wie  bei  den  Verheiratheten.

4.  Jeder  Offizier,  Arzt  und  obere  Beamte  hat  von  je  12  Mark
seines  Gehaltes  —  ohne  Einrechnung  des  Servises  —  10  Pfennig  zum
Militär-Wittwen=  und  Waisenfond  zu  leisten;  ebenso  die  Pensionisten
(V.-Bl.  1875,  Nr.  65,  §.  17).

Die  unteren  Civilbediensteten  der  Militärverwaltung  haben  eine  Verpflichtung
  zu  ordentlichen  Beiträgen  nur  dann,  wenn  sie  vor  Erlangung
der  Civilbedienstung  nach  militärischen  Normen  verehelicht  waren  und  sich
bei  ihrer  Anstellung  als  Civilbedienstete  zur  Wahrung  der  Ansprüche  ihrer
Relikten  auf  Wittwen=  und  Waisenpension  oder  Unterstützung  zur  Fortentrichtung
  der  Beiträge  verpflichten.

Aus  diesem  Fond  werden  die  Pensionen  der  Wittwen  von  Militärs
aller  Grade,  sowie  die  Unterhaltsbeiträge  ihrer  Waisen  nach  festgesetzten
Normen  bestritten.

Für  das  Jahr  1874  betrugen  die  Zinsen  vom  Kapitalvermögen
182,210  fl.,  die  Beiträge  der  Offiziere  und  Beamten  119,280  fl.,  die
Summe  der  Einnahmen  mithin  301,490  fl.

Dagegen  die  Ausgaben  an  Wittwenpensionen  305,200  fl.,  an  Unterhaltsbeiträgen
  78,435  fl.  und  Antheil  an  den  Verwaltungskosten  15,855  fl.,
mithin  im  Ganzen  399,490  fl.

Sohin  traf  den  Staat  an  jährlichem  Zuschuß  (1,  b)  98,000  fl.

2.  Der  Invalidenfond,

gegründet  1813,  durch  die  Hälfte  der  Ueberschüsse  der  Konskriptionskasse,
vermehrt  durch  milde  Schenkungen,  vorzüglich  aber  durch  die  Heimfälle  an
Einstandsgeldern  und  durch  die  nicht  reklamirten,  in  den  Feldzügen  bis  1815
gut  gemachten  Löhnungen  der  Vermißten.

Das  Kapitalvermögen  betrug  1873  —  1,821,860  fl.;  aus  dessen  Zinsen
sowie  aus  dem  Staatszuschuß  von  19,020  fl.  45  kr.  wurden  nicht  blos  die
Kosten  für  das  Invalidenhaus  Benediktbeuern  bestritten,  sondern  auch  an
Offiziere,  Beamte,  Mannschaften,  Wittwen  und  Kinder  19,040  fl.  Unterstützungen
  verabreicht.