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in einen noch weit bessern Stand gesetzt werden kann.
Die benachbarte Mark Brandenburg, mit welcher es
viel Aehnlichkeit hat, lehret, wie aus wüsten, morasti-
gen und sandigen Landstrichen, fruchtbare und schöne
Gegenden gemacht werden können. Es hat auch hier
zu Lande schon 1730 der Oberlanddrost von der
Lühe in seiner sogenanmen „gemäßigten gründlichen
Information“ versichert, daß der hiesige Avel durch
kluge Wirthschaft seine Güter in noch einmal, ja zwei-
mal so guten Stand gesetzt habe, so daß Güter, die zu
Aufang des achtzehnten Jahrhunderts nur 12 bis
20,000 Thaler gekostet hätten, nun für 60 bis 80,000
Thaler verkauft würden. Da nun der Adel 1632
den Werth seiner Güter auf 10,323,317 Gulden ge-
schätzt hat, so muß er nach diesem Verhältmiß jetzt we-
nigstens 21 Millionen Tbhaler betragen.“
Von diesen seinen wenigstens 21 Millionen
Thaler werthen Gütern, Gütern, die die Hälfte des ge-
sammten Landes umfaßten, zahlten die Hintersassen des
Abels seit dem Erbrergleich nur jene oben erwähnte Hu-
fensteucrauote zur Contriburion von 10,000 Thalern: ein
Mebreres konnte der Herzog von der Ritterschaft nicht
sordern, sie trug nur noch zu den Reichs= und Kreis-
steuern und zu der Prinzessinnen-Steuer, die, wie eben
bei 1572 erwähnt, 20,000 Thaler in Mecklenburg be-
trug, bei, von denen Niemand im ganzen Lande frei
war. Von der Ginquartierung war der Adel frei, die
des Fußvolkes und die Servicegelder hauen die Städte
zu tragen. Cs gab nur noch einen sogenanmen Ne-
tessarienkasten zu den nothwenvigen gemeinen Landes-