Full text: Deutschlands auswärtige Politik 1888-1914.

136 2. Abschnitt. Weltpolltische Mühen ohne zureichende Mittel. 1895—1903. 
  
wo seit dem Abschluß der Samoaakte vom ZgZahre 1899 eine groteêke 
Dreiherrschaft eingerichtet war. 
Der Spanisch-Amerikanische Krieg spielte sich auf zwei Hauptschau- 
plätzen ab: in den westindischen Gewässern und bei den Pbilippinen, 
jenseits des Stillen Ozeans. Auf den westindischen Inseln wie auf den 
Pbilippinen waren schon vor dem Alusbruche des Krieges die inneren 
Verhältnisse nichts weniger als ruhig. Als der Krieg ausbrach, war selbst- 
verständlich genug, daß die deutsche Regierung einer eventuellen Schutz- 
bedürftigkeit der dortigen Deutschen Rechnung tragen mußte. Ein Kreu- 
zergeschwader wurde nach Manila (Pbilippinen) beordert, nachdem 
dortige deutsche Firmen dringend um Schutz durch Schiffe gebeten hatten. 
Vor den Philippinen war nun der amerikanische Admiral Dewey mit 
einem Geschwader eingetroffen, nachdem er das spanische Geschwader 
bei Cavite vernichtet hatte. Die Anwesenheit des deutschen Geschwader 
erregte die Unzufriedenheit des amerikanischen Admirals, und derselbe 
soll verlangt haben, daß der deutsche Admiral ihm aus dem Wege ginge. 
Vollständig sind die Einzelheiten nicht bekannt geworden, jedoch dürfte 
außer Zweifel stehen, daß Uberhebung und Mißtrauen Deweys dem 
deutschen Geschwaderchef gegenüber Mißbelligkeiten entstehen ließen, 
die in der amerikanischen Presse maßlos aufgebauscht wurden. Während 
auf den Pbilippinen der Aufstand in hellen Flammen stand, bielt #ld- 
miral Dewen Manila unter Blockade, und während dieser Zeit machte 
der spanische Generalgouverneur der Pbilippinen, Augustin, gelegentlich 
einer Zusammenkunft dem deutschen Geschwaderchef, Bizeadmiral 
v. Diederichs, im Namen der spanischen Regierung den Vorschlag, daß 
die Befehlshaber der neutralen Flottenmächte Manila provisorisch in 
Verwahrung nähmen. Wie nicht anders denkbar war, lehnte der Ad- 
miral den Vorschlag ab, da seine Annahme angesichts amerikanischer 
Blockade tatsächlich schwer gegen die Neutralität verstoßen haben würde. 
Fürst Bülow äußerte sich im Winter 1899 ausführlich über die deutsch- 
amerikanischen Beziehungen und sagte: „Wo wir, ohne das Völker- 
recht zu verletzen, im Rahmen des Bölkerrechts deutsches Leben und 
Eigentum vor Beeinträchtigung wahren, sind wir meines Erachtens in 
unserem guten Recht und üben nur unser gutes Recht aus. Indem wir 
so handeln, haben wir lediglich eine neutrale Pflicht erfüllt, eine Pflicht, 
welche jedes Staatswesen gegenüber seinen Angehörigen in der Fremde 
in bedrängter Lage hat, und wir werden uns niemals abhalten lassen, 
dieses unser Recht und diese unsere Pflicht mit ruhiger Besonnenheit, 
aber auch in vollem Umfange wahrzunehmen.“ 
Der amerikanische Botschafter in Berlin, Mr. White, hatte bereits 
im Sommer vorher Gelegenheit genommen zur öffentlichen Feststellung:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.