136 2. Abschnitt. Weltpolltische Mühen ohne zureichende Mittel. 1895—1903.
wo seit dem Abschluß der Samoaakte vom ZgZahre 1899 eine groteêke
Dreiherrschaft eingerichtet war.
Der Spanisch-Amerikanische Krieg spielte sich auf zwei Hauptschau-
plätzen ab: in den westindischen Gewässern und bei den Pbilippinen,
jenseits des Stillen Ozeans. Auf den westindischen Inseln wie auf den
Pbilippinen waren schon vor dem Alusbruche des Krieges die inneren
Verhältnisse nichts weniger als ruhig. Als der Krieg ausbrach, war selbst-
verständlich genug, daß die deutsche Regierung einer eventuellen Schutz-
bedürftigkeit der dortigen Deutschen Rechnung tragen mußte. Ein Kreu-
zergeschwader wurde nach Manila (Pbilippinen) beordert, nachdem
dortige deutsche Firmen dringend um Schutz durch Schiffe gebeten hatten.
Vor den Philippinen war nun der amerikanische Admiral Dewey mit
einem Geschwader eingetroffen, nachdem er das spanische Geschwader
bei Cavite vernichtet hatte. Die Anwesenheit des deutschen Geschwader
erregte die Unzufriedenheit des amerikanischen Admirals, und derselbe
soll verlangt haben, daß der deutsche Admiral ihm aus dem Wege ginge.
Vollständig sind die Einzelheiten nicht bekannt geworden, jedoch dürfte
außer Zweifel stehen, daß Uberhebung und Mißtrauen Deweys dem
deutschen Geschwaderchef gegenüber Mißbelligkeiten entstehen ließen,
die in der amerikanischen Presse maßlos aufgebauscht wurden. Während
auf den Pbilippinen der Aufstand in hellen Flammen stand, bielt #ld-
miral Dewen Manila unter Blockade, und während dieser Zeit machte
der spanische Generalgouverneur der Pbilippinen, Augustin, gelegentlich
einer Zusammenkunft dem deutschen Geschwaderchef, Bizeadmiral
v. Diederichs, im Namen der spanischen Regierung den Vorschlag, daß
die Befehlshaber der neutralen Flottenmächte Manila provisorisch in
Verwahrung nähmen. Wie nicht anders denkbar war, lehnte der Ad-
miral den Vorschlag ab, da seine Annahme angesichts amerikanischer
Blockade tatsächlich schwer gegen die Neutralität verstoßen haben würde.
Fürst Bülow äußerte sich im Winter 1899 ausführlich über die deutsch-
amerikanischen Beziehungen und sagte: „Wo wir, ohne das Völker-
recht zu verletzen, im Rahmen des Bölkerrechts deutsches Leben und
Eigentum vor Beeinträchtigung wahren, sind wir meines Erachtens in
unserem guten Recht und üben nur unser gutes Recht aus. Indem wir
so handeln, haben wir lediglich eine neutrale Pflicht erfüllt, eine Pflicht,
welche jedes Staatswesen gegenüber seinen Angehörigen in der Fremde
in bedrängter Lage hat, und wir werden uns niemals abhalten lassen,
dieses unser Recht und diese unsere Pflicht mit ruhiger Besonnenheit,
aber auch in vollem Umfange wahrzunehmen.“
Der amerikanische Botschafter in Berlin, Mr. White, hatte bereits
im Sommer vorher Gelegenheit genommen zur öffentlichen Feststellung: