Deutschland und England während des Burenkrieges. 151
Konterbande zu durchsuchen. Diese Untersuchung dauerte längere Zeit,
und die Erregung der deutschen Bevölkerung steigerte sich von Tag zu
Tag. Oer deutsche Botschafter in London, Fürst Hatzfeldt, verlangte
am 4. Januar sofortige Freilassung des „Bundesrat“ unter Vorbehalt
weiterer Entscheidungen. Am 5. Januar, nach der Beschlagnahme des
„General“, wurde der Botschafter in sehr scharfer Form vorstellig. Die
deutsche Note enthielt u. a. den folgenden Satz: „Ich bin ferner ange-
wiesen, Eure Exzellenz zu ersuchen, daß den Kommandeuren britischer
Schiffe in afrikanischen Gewässern ausdrückliche Weisungen zu dem Ende
gesandt werden, das internationale Recht zu achten und dem Handel
zwischen Neutralen keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen.“
Die „Kölnische Zeitung“ veröffentlichte anderthalb Wochen später einen
inspirierten, überaus scharfen Artikel, in dem von England verlangt
wurde, „der bis jetzt beliebten Verschleppung ein Ende zu machen .
daß aufs schleunigste das bedauerliche Vorgehen der englischen Kapitäne
wieder gut gemacht wird, und daß Sicherheiten gegen die Wiederholung
solcher aufreizenden Beschlagnahmen deutscher Postschiffe geboten wer-
den. Legt die englische Regierung Gewicht darauf, die bisherigen Be-
ziehungen zu Deutschland nicht vollends zu untergraben, so wird sie gut
tun, der deutschen Bolkêöstimmung eine größere Beachtung zu schenken,
als sie dieses biöher für gut befunden hat.“
Lord Salisbury drückte in einer Note vom 17. Januar sein Erstau-
nen über die schroffe Sprache der deutschen Noten und darüber aus,
daß diese dem britischen Schiffekommandanten Mißachtung des inter-
nationalen Rechtes unterstellen. Die Note hob weiter einige angebliche
Verdachtsgründe hervor und die Schwierigkeiten der Ourchsuchung der
Ladung des Schiffes. Uberdies müßten die Berichte der Kommandanten
abgewartet werden usw.
Es ist ohne besonderes Interesse, auf die Einzelheiten dieser Fälle
einzugehen, nur bemerkenswert, daß, wie aus den obigen Proben er-
sichtlich ist, die Sprache der deutschen Regierung eine außerordentlich
scharfe war, wohl zu einem beträchtlichen Teile infolge der hohen öffent-
lichen Erregung in Deutschland. Oiese war geneigt, eine englische Schi-
kane, zum mindesten eine weitgehende Mißachtung und Geringschätzung
der deutschen Rechte in der Beschlagnahme der Schiffe zu erblicken. Um
eine Schikane hat es sich aber zweifellos nicht gehandelt und um eine
Mißachtung der Rechte auch nicht, sondern im wesentlichen um die über-
lieferungemäßige britische Uberhebung hinsichtlich „legitimer Beherrschung
der Meere“ und den Nbereifer der maritimen Befehlöhaber, die durch
unwahre Denunziationen veranlaßt worden waren, Berdachtsgründe gegen
die deutschen Schiffe anzunehmen. Ein Seekriegsrecht gab es im Jahre