Object: Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts.

306 $ 18. Öffentliche Anstalten. 
Arrestlokal ausgehen;??” Lärm, Ruß, Rauch der Eisenbahn ;** die 
übermäßigen Geräusche einer Rohrpoststation;?* das Läuten 
der Kirchenglocken?® — all dies müssen die Nachbarn über sich 
ergehen lassen. Sie können im Rechtsweg weder auf Einstellung, 
noch auf Anbringung von Schutzvorrichtungen klagen. Denn 
es handelt sich um rechtgemäße Einwirkungen der öffentlichen 
Kompetenzkonflikt, S. 93ff. Entsch. des Schweiz. Bundesgerichts XXIX 
(1903), Teil II S. 428. Unrichtig RG. in Zivils. v. 27. Mai 1903 (Entschı. 
Bd. 55, S. 55; daneben Reger XVI 99, XVII 109, XXIV 384) Das 
Reichsgericht geht noch weiter. Es hat durch Urteil vom 28. Juni 1911 
(Entscheidungen in Zivile. Bd. 77, S. 14) einer Zivilklage den Rechts- 
weg verschlossen, mit welcher der Inhaber eines Patentes (betr. Be- 
festigung eines Säbelträgers am Armeesattel) gegen den Militärfiskus den 
Anspruch auf weitere Herstellung und Benutzung des Säbelträgers erhob. 
Der Kläger behauptete, daß der durch Allerhöchste Kabinettsordre für 
das Heer eingeführte Säbelträger unter sein Patent falle. Eine Inanspruch- 
nahme der betr. privaten Erfindung für das Heer gemäß Patentgesetz (1891) 
85, Abs.2 war vorher nicht erfolgt. Das Reichsgericht ging, mit dem 
Kammergericht, davon aus, die Einführung des Säbelträgers sei auf Grund 
des Militärhoheitsrechts erfolgt, nicht bloß ‚aus Anlaß der Ausübung des 
Militärhoheitsrechts“. Ein solcher Patentinhaber hat aber, nach einem 
andern Urt. d. Reichsger. v. 22. Juni 1912 (Entscheid. i. Zivils. Bd. 79, 
S. 427) in diesen Fällen unter allen Umständen Anspruch auf Schaden- 
ersatz (8. oben $ 17). — Die Erweiterungsbauten am Kaiser Wilhelm- 
Kanal in Kiel schädigen infolge der Bodenerschütterungen den Eigen- 
tümer einer Villa; Keine actio negatoria, wohl aber öffentlichrechtliche 
Entschädigung. Reichsgericht 5. Juni 1912 (Gruchots Beiträge Bd. 56, 
8. 1167). 
22 RG. in Zivils. v. 25. März 1908 (Badische Rechtspraxis, 1908, S. 160). 
23 RG.in Zivils. Bd. 7 S. 266; Bd.57 S. 224; Bd. 58 S. 131; Bd. 59 S.70. 
Erschütterung eines Gebäudes durch den Bau eines Eisenbahntunnels; 
Fischers Zeitschr. f. Gesetzgebung und Praxis der Verwaltung, Bd. 41. 
S. 381. 
2% Reichsgericht in Zivilsachen Bd. 73 8. 270. 
25 RG. in Zivils. v. 19. Nov. 1903 (Reger XXV 375); v. Kirchen- 
heim, Kirchenrecht? S. 74. Klage der Anwohner auf Abstellung des 
Turmschlagwerkes während der Nacht. OLG. Karlsruhe 12. Mai 1911 
(Bad. Rechtspraxis 1912, 130). 
26 Sofern nichtdas Landesrecht ein anderes bestimmt. Sohat aufGrund 
EG. z. BGB. Art. 125 das Württemberg. Ausführungsgesetz z. BGB., 
Art. 218, die Vorschrift des $ 26 der Reichsgewerbeordnung (Klage auf 
Anbringung von Schutzvorrichtungen oder Schadloshaltung) auf Eisen- 
bahn-, Dampfschiffahrt- und ähnliche Verkehrsunternehmungen er- 
streckt.
	        
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