Lande lange Zeit nur wenig Erfolg. Hätten die ländlichen Grundbesitzer
während dieser ausgedehnten Zwischenzeit den Zug der Entwicklung er-
kannt und ihre sozialen Pflichten willig und reichlich erfüllt, so würde die
marxistische Agitation dort überhaupt nicht eingedrungen sein.
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Aus den angeführten Zitaten ist ersichtlich, daß die aus der eigensten Ini-
tiative Bismarcks hervorgegangenen sozialen Wohlfahrtsgesetze keines-
wegs, wie von den Marxisten und Demokraten propagandistisch behauptet
wurde, taktische Mittel sein sollten, um der sozialdemokratischen Agitation
den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vielmehr handelte es sich um eine im
eigentlichen Sinne des Wortes große soziale Tat, hervorgegangen aus dem Be-
wußtsein der sozialen Pflichten des Reiches. In keinem europäischen Staat,
geschweige denn in Amerika, gab es irgend etwas Ähnliches, sondern über-
haupt nichts an Maßnahmen oder Gesetzen zum Schutze des besitzlosen
Handarbeiters. Die deutschen Versicherungsgesetze bildeten einen ohne Bei-
spiel dastehenden Schritt auf ein bisher gänzlich unbetretenes Gebiet. Die
Tat erscheint um so größer und genialer, als im Laufe der Jahrzehnte die
Arbeiterschutzgesetzgebung in großem Maßstabe weiterentwickelt, aus-
gestaltet und neuen Erfordernissen der Zeit angepaßt wurde, dabei aber ihre
Grundlinien unverändert geblieben sind.
Daß Bismarck sich außerdem günstige Folgen für die Haltung des Hand-
arbeiters dem Reich, dem Staat gegenüber versprach und erhoffte, ist selbst-
verständlich. Daß diese Hoffnung enttäuscht wurde, begründete sich zu
einem guten Teile darin, daß mit dem Zunehmen der Herrschaft des Kapi-
talismus, des Kapitals auch die soziale, sozialistische Gegenwirkung auto-
matisch wuchs. Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt nahmen die Ausdehnung, die
Leistung und dıe Bedeutung der Industrie in Deutschland zu und damit in
ganz natürlicher Folge das Selbstbewußtsein, die Macht und die Herrsch-
sucht der Großindustriellen in Reich und Staat. Dieses Großindustriellentum
vertrat mit aller Schroffheit den Standpunkt: sie, die Arbeitgeber, seien die
Herren in ihrem Hause und Betriebe. Weder den Staat noch politische Par-
teien gehe es etwas an, wie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer geregelt werde und sich abspiele. Sie, die Arbeitgeber, gäben dem
Staate, was des Staates sei, seien überdies seine machtvolle Stütze, weil sie
in ihren Bereichen allen Umsturzbestrebungen mit rücksichtsloser Festig-
keit entgegenträten.
Ihre gewaltige Leistung wird immer ein Ruhmestitel der deutschen In-
dustrie auch für jene Zeit bilden. Sie nimmt unter den Kräften, die das neue
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