Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 4 (4)

(oder

Bestandsmeldung  von  Wolfram  usw.

Artike  14  Ziffer  2  des  „Bayerischen  Gesetzes  über  den  Kriegszustand  vom

5.  November  1912“)1)  mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahr  bestraft  wird.

Von  der  Verfügung  betroffene  Gegenstände.

8  1.  a)  Meldepflichtig  sind  vom  festgesetzten  Meldetag  bis  auf  weiteres  sämt- 



liche  Vorräte  der  nachstehend  aufgeführten  Klassen  in  festem  und  flüssigem  Zustand
"emeerlei,  ob  Vorräte  einer,  mehrerer  oder  sämtlicher  Klassen  vorhanden  sind),  mit
Ausnahme  der  in  §5  aufgeführten  Bestände.

Klasse
23.

24.
26.

27.

28.  .
.Chrom-Stahlmitmindestens0,5«X,Chromgehalt,unverarbeitet,vorgearbeitet

NR

Wolfram-Metall,  ausgeschlossen  Drähte  mit  einem  Durchmesser  von  weniger

als  0,5  mm.

Wolfram-Eisen  (Ferrowolfram).

Wolfram-Stahl  von  2  bis  unter  10  %  Wolframgehalt,  unverarbeitet,  vorgearbeitet
  und  in  Fertigfabrikaten,  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen
  sind  bei  Verbrauchern  die  Fabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch
befinden,  oder  schon  in  Gebrauch  waren  undoder  für  Verbrauchsersatz  auf
Lager  gehalten  werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),
  Kugellager,  Magnete  usw.

Wolfram-Stahl  von  10  %  und  mehr  Wolframgehalt,  insbesondere  Werkzeugstähle,

  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,  sowie  Abfälle
und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei  Verbrauchern  die  Fertigfabrikate,
welche  sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon  in  Gebrauch  waren  und/oder
für  Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten  werden,  insbesondere  fertige
Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,  Magnete  usw.

Wolfram  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit
nicht  unter  Klasse  23—26  fallend.

Chrom  als  Metall  und  Ferrochrom.

und  in  Fertigfabrikaten,  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen
sind  bei  Verbrauchern  die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,
oder  schon  in  Gebrauch  waren  und'oder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager
gehalten  werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),
Kugellager,  Magnete  usw.

Chrom  in  Chromsalzen.

Chrom  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit

nicht  unter  Klasse  28—30  fallend.

u.  Molybdän  als  Metall.
.Molybdän  in  Legierungen,  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,

  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei  Verbrauchern
  die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon
in  Gebrauch  waren  undoder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten
werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,
Magnete  usw.

Molybdän  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit

nicht  unter  Klasse  32  und  33  fallend.

Vanadium  als  Metall.
Vanadium  in  Legierungen,  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,

  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei  Verbrauchern
  die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon
in  Gebrauch  waren  und'oder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten
werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,
Magnete  usw.

 

1)  Siehe  Anmerkung  1—2,  Seite  71.

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