Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro.  65.  1819.  633

Königlich  Württembergisches

Stgats-und  Regierungs-Blakt.

 

Montag,  2y7.  September.

 

Königliches  Manifest,
die  Verkündigung  der  Verfassunge  =  Urkunde  betreffend.

Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Durch  Unser  Manifest  vom  10.  Juni  181:9  haben  Wir  Unsere  Absicht  ausgesprochen,
  durch  die  Stände  Unseres  Kdnigreichs  vollständig  die  Wünsche  zu  vernehmen,  welche
  dem  Lande  in  Beriehung  auf  die  ihm  von  Uns  zugedachte  Verfassung  noch  übrig  bleiben
  mochten,  um  biernächst  das  ganze  Werk  mit  gemeinschaftlichem  Einverständniß  zu
vollenden.

Wenn  Wir  —  nach  den  manchfaltigen  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  —  Unserem
Volke  nochmals  die  Hand  zum  Vertrage  beten,  so  geschah  dieß  im  Vertrauch  auf  diejenigen
  Gesinnungen  treuer  Anhänglich“#eit  an  seinen  Regenten,  durch  welche  sich  das  Württembergische
  Velk  von  jeher  ausgezcichnet  hat.

Dieses  Vertrauen  hat  Uns  nicht  getänccht.  Durch  freie  Uebereinkunft  mit  den

Ständen  des  Landes  ist  dan  Grundgesetz  des  Staates  zu  Stande  gekommen,  das  schbnste
Denkmal  der  Eintracht  zwischen  dem  Kdnig  und  Seinem  Volke.