Nro. 65. 1819. 633
Königlich Württembergisches
Stgats-und Regierungs-Blakt.
Montag, 2y7. September.
Königliches Manifest,
die Verkündigung der Verfassunge = Urkunde betreffend.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Durch Unser Manifest vom 10. Juni 181:9 haben Wir Unsere Absicht ausgesprochen,
durch die Stände Unseres Kdnigreichs vollständig die Wünsche zu vernehmen, welche
dem Lande in Beriehung auf die ihm von Uns zugedachte Verfassung noch übrig bleiben
mochten, um biernächst das ganze Werk mit gemeinschaftlichem Einverständniß zu
vollenden.
Wenn Wir — nach den manchfaltigen Erfahrungen der letzten Jahre — Unserem
Volke nochmals die Hand zum Vertrage beten, so geschah dieß im Vertrauch auf diejenigen
Gesinnungen treuer Anhänglich“#eit an seinen Regenten, durch welche sich das Württembergische
Velk von jeher ausgezcichnet hat.
Dieses Vertrauen hat Uns nicht getänccht. Durch freie Uebereinkunft mit den
Ständen des Landes ist dan Grundgesetz des Staates zu Stande gekommen, das schbnste
Denkmal der Eintracht zwischen dem Kdnig und Seinem Volke.