18
über die Möglichkeit und den Erfolg des geschäftlichen Betriebes zu
Gericht sitzen soll.
Was die obenberührte mögliche Parteilichkeit bei Concessionsverleihungen
betrifft, so macht diese sicher nicht selten ihre praktischen Eingriffe.
Schwägerschaften, Fraubasereien, Confessionsrücksichten, eine
Menge kleiner Einflüsse machen sich zumal in kleineren Orten geltend,
und wir wissen aus Erfahrung recht wohl, wie vorerst der Herr Stadtschreiber,
ein vielvermögender Mann, mit Louisd'ors honorirt wurde,
um auf den Herrn Bürgermeister und die Magistratsräthe günstig einzuwirken,
daß man in manchen andern Orten gar nicht anders weiß,
als gemäß Herkommens bei Concessionen dem einflußreichen Schreiber
zur Sicherung guten Erfolgs zuerst den Tribut abzugeben.
Die jetzt das Ruder lenkende Regierungsbehörde in Bayern ist
auch in Concessionsangelegenheiten anerkanntermaßen sehr liberal.
Diese gute Eigenschaft ist zufällig: andere Anschauungen könnten ebenso
durch Systemwechsel maßgebend werden, andere Männer können an's
Ruder treten, die in ihrer Verwaltungspraris durch Beschränkung von
Concessionen dem gewerblichen Leben entgegenarbeiten. Wer gibt die
Garantie, daß dies nicht geschehe? Wer hindert es, wenn es geschieht,
da eimmal durch das Concessionswesen die ganze Eristenz der
Gewerbe in die Hände der Behörde gegeben ist?
Die Behörde hat ja auch das Recht der Concessionsentziehung:
„Die Behörde kann Concessionen einstellen auf bestimmte Zeit, gänzlich
einziehen wegen Mißbrauchs, beharrlichen Ungehorsams oder Widersetzlichkeit
gegen obrigkeitliche Anordnungen.“ Wegen Mißbrauchs!
Worin dieser Mißbrauch bestehen könnte, ist nicht näher angegeben,
und steht wider dem Ermessen der Behörde, wenn auch in Bayern nicht
der polizeilichen, anheim. Es ist möglich, daß wegen einer vielleicht
nur polizeilich strafbaren Sache einer Familie der Erwerb entzogen
wird, wir wollen gar nicht auf die möglich eintretenden „politischen“
Rücksichten in bewegten Zeiten hinweisen.
Wenn man die Berichte der magistratischen Gewerbeabtheilung
der Haupt= und Residenzstadt München liest, wie Viele sich um eine erledigte
Concession beworben haben und aus welchen sorglichen Gründen
sie abgewiesen werden, möchte man lachen, wenn nicht gar zu trauriger
Ernst in diese Sprüche verwebt wäre. Jahre lang und mit erheblichen
Kosten müssen solche arme Arbeiter, die vielleicht noch nebenbei seit
Jahren Braut und Nachkommenschaft besitzen, um eine Concession erfolglos
sich melden, und werden mit ihrem unterthänigen Gesuche abgewiesen,
weil noch keine Concession „erledigt“ und kein „Bedürfniß"
dafür vorhanden ist — bis ihnen endlich im vorgerückten Alter, vielleicht
durch besondere Wege und Rücksichten die hohe obrigkeitliche