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neue Wahl der Kammer der Abgeordneten innerhalb der durch die Verfassungs-Urkunde
bestimmten Zeit vornehmen zu lassen.
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen.
München, den 12. November 1911.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Berweser.
Dr. Graf v. Podewils. Dr. v. Miltuer. Dr. v. Wehner. v. Franendorfer. Dr. v. Pfaff.
Graf v. forn. Dr. v. Frettreich.
An Auf Allerhöchsten Befehl:
1) die Kammer der Reichsräte, Der Generalsekretär:
2) die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrat v. Kahr.
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayern.
Im Mamen Seiner Moafjestät des Känigs.
IIItyol!,
von Gettes Snaden Bönigticher Prin von Hayern,
Krurnt.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir haben Uns bei dem nunmehrigen Schlusse des Landtags über die gemeinschaftlichen
Beschlüsse der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten sowie
über die Beratungen und Verhandlungen ausführlichen Vortrag erstatten lassen und erteilen
hierauf nach Vernehmung des Gesamtstaatsministeriums und des Staatsrats Unsere Entschließungen,
wie folgt: