Full text : Diplomatische Aktenstücke.

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Nr.  159.

Rede  des  Herrn  Ministerpräsidenten  Rene  Viviani,  gehalten  in
der  Deputiertenkammer  am  4.  August  1914.

(Journal  officiel  vom  5.  August  1914.)

Herr  Ministerpräsident  Rene  Viviani:  Meine  Herren,  der
deutsche  Botschafter  hat  gestern  Paris  verlassen,  nachdem  er
uns  den  Kriegszustand  angekündigt  hatte.

Die  Regierung  schuldet  dem  Parlamente  den  wahrheitsgetreuen
  Bericht  über  die  Begebenheiten,  die  in  weniger  als
zelın  Tagen  den  europäischen  Krieg  entfesseit  und  das  friedliebende
  und  starke  Frankreich  gezwungen  haben,  seine  Grenze
gegen  einen  Ueberfall  zu  verteidigen,  dessen  wohlberechnete
Plötzlichkeit  die  gehässige  Ungerechtigkeit  hervorhebt.

Dieser  Ueberfall,  den  nichts  zu  entschuldigen  vermag  und
der  begonnen  hat,  bevor  ihn  eine  Kriegserklärung  uns  angekündigt
  hatte,  ist  der  letzte  Akt  eines  Planes,  von  dessen  Ursache
und  Zweck  ich  vor  unsrer  Demokratie  und  vor  der  zivilisierten
Meinung  zeugen  werde.

Im  Anschluss  an  das  abscheuliche  Verbrechen,  das  dem
Erzherzog-Thronfolger  und  der  Herzogin  von  Hohenberg  das
Leben  gekostet  hat,  sind  zwischen  dem  Wiener  und  dem  Belgrader
  Kabinett  Schwierigkeiten  entstanden.

Die  meisten  Mächte  sind  davon  bis  Freitag  den  24.  Juli
nur  halbamtlich  unterrichtet  worden,  an  welchem  Tage  ihnen
die  Öösterreichisch-ungarischen  Botschafter  ein  Rundschreiben
zugestellt  haben,  welches  in  der  Presse  veröffentlicht  wurde.

Dieses  Rundschreiben  sollte  dazu  dienen,  ein  am  Vorabend
vom  österreichisch-ungarischen  Gesandten  in  Beigrad  an  Serbien
  gerichtetes  Ultimatum  zu  erklären  und  zu  rechtfertigen.

Indem  es  die  Mitschuld  zahlreicher  serbischer  Untertanen
und  Vereinigungen  am  Verbrechen  von  Serajewo  darlegte,  gab
dieses  Ultimatum  zu  verstehen,  dass  sogar  die  offiziellen  serbischen
  Behörden  jenem  nicht  fremd  seien.  Es  verlangte  bis
Sonnabend  den  25.  Juli,  abend  6  Uhr,  von  Serbien  eine  Antwort.

Die  verlangten  Genugtuungen,  oder  wenigstens  mehrere  von
ihnen,  verletzten  unbestreitbar  die  Hoheitsrechte  eines  selbständigen
  Staates.  Trotz  ihres  übertriebenen  Charakters  erklärte