Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

für 200 Mk. 25 Milligramm, 
"  500  "  50  " 
"  1000  " 90 " 
" 2000  " 160 " 
Die Gewichtsstũcke dieser Art erhalten den einfachen Stern-Stempel. 
§. 7. 
Normale zur Prüfung der Goldmünz-Gewichte.  
Bei den für die Gewichtsstücke unter §. 1 a. und b. dienenden Gebrauchs- und 
Kontrol-Normalen muß in dem Beglaubigungsscheine der denselben anhaftende 
Fehler, welcher bei der Prüfung der zu eichenden Gewichte in Rechnung zu 
bringen ist, mit einer Genauigkeit von Zehntheilen des Milligramm ange- 
geben sein. 
 Für die Gebrauchs- und Kontrol-Normale zu den Gewichtsstücken unter 
§ 1 c. haben die Vorschriften des § 54 a. und §. 59 der Eichordnung Geltung. 
Die Gebrauchs-Normale müssen sämmtlich in Bezug auf Form und sonstige 
Beschaffenheit den für den Verkehr zugelassenen Gewichtsstücken, zu deren Prüfung 
sie dienen sollen, entsprechen; doch find sie zu größerer Sicherung zu vergolden. 
— Die Kontrol-Normale, welche ebenfalls zu vergolden sind, können auch die 
Formen der gewöhnlichen Normalgewichte erhalten. 
§. 8. 
Eichgebühren. 
An Eichgebühren sind zu berechnen: 
für die für Berich-, für Prüfung 
Eichung. tigung. ohne Stempelung. 
bei jedem Gewichtsstücke unter 
§. 1a. und b. 2 Sgr. 2 Sgr. 1 Sgr. 
bei den Gewichtsstücken unter 
§. 1c. 
für 50 Mk. ......... 1/2 " 1/2 " 1/2 " 
für 100 und 200 Mk. ... 1 " 1 " 1 " 
für 500 Mk ....... 2  " 1 " 1 " 
für 1000 und 2000 Mk. .....  3 1 1/2 1 1/2 
§. 9. 
Eichscheine. 
Für die Eichscheine gilt folgendes Schema: 
Eichschein V.h.  No.... .... für Goldmünz-Gewichte.   
Für Herrn ......................           ... zu.......................................... 
sind  nachfolgend aufgeführte Goldmünz-Gewichte, nachdem sie innerhalb der zu- 
lässigen Abweichung für richtig befunden worden sind, geeicht und die beibemerkten 
taxmäßigen Gebühren, über deren Empfang hierdurch Quittung ertheilt wird, 
berechnet worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.