Juli.
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394 3. Buch. 6. Kapitel.
hielt sie Adolf von Dassel in dem festen Segeberg in Ketten gefesselt.
Erst später gelang es ihnen, sich durch hohes Lösegeld freizukaufen.)
.
Dieserlietteunglücksfallsmagwesentlichdaznbeigetragenhaben,
daß sich Heinrich der Löwe den Friedensanerbietungen, die ihm jetzt
gemacht wurden, so zugänglich zeigte. Die Erzbischöfe von Mainz
und Philipp von Cöln, welcher sich erst zu Pfingsten dieses Jahres
zu Nürnberg mit dem Könige ausgesöhnt hatte:), übernahmen die
Vermittelung.) In Fulda kamen die beiden Gegner zusammen
und dort wurde denn auch im Juli der Frieden abgeschlossen.)
Freilich waren die Bedingungen, zu denen Heinrich der Löwe sich
verstehen mußte, ganz andere, als er sie einst beim Beginn des
Kampfes zu erreichen gehofft hatte. Denn statt einer — wenn auch
nur theilweisen Wiederherstellung — wurden ihm nur neue schwere
Verluste zugefügt. Er mußte versprechen, die Mauern Braunschweigs,
das ihm so treffliche Dienste geleistet hatte, niederzureißen,
ebenso sollte er das stark befestigte Lauenburg schleifen. Heinrich VI.
gab ihm dagegen die Hälfte von Lübeck zum Geschenk, während die
andere zugleich mit allen übrigen Landen im ungestörten Besitze des
Grafen Adolf von Schauenburg bleiben sollte. Wie sehr aber
Heinrich dem stolzen Welfen mistraute und vor ihm auf seiner Hut
sein zu müssen glaubte, zeigte er durch die letzte Bedingung, nach
welcher der Herzog ihm seine beiden Söhne Heinrich und Lothar
als Geiseln für die Innehaltung des Vertrages übergeben mußte.
Dem Herzoge blieb nichts übrig, als sich auch zu diesem Opfer zu
verstehen. Lothar, den jüngeren, ließ der König nach Augsburg
bringen) während der ältere, Heinrich, ihn an der Spitze von funfzig
Rittern auf dem nun so bald wie möglich anzutretenden Zuge
nach Italien begleiten sollte.)
1) Arnold. Lub. IV, 2.
2) Ann. Colon. max. p. 798.
3) Ann. Stederb. p. 222: Postca
II. dux consilio princibum, Magontini
videlioct et Coloniensis archiepieeeporum,
se subdidit.
etc. Artnold. I. ub. IV, 3: Dux tamen
melianle Gonrach, archiepiscopo
Mogontino, ot M’lrr Coloniensi
pro G'uti regis laborure coepit.
4) Ueber die ad vgl.
Cohn,de — inter. II. VI. e 42|.
5) Ar I. ub. 1866 57 *
rrachgevf ¾- curiam in Fulda, ita
eum in giutiam recepit, ut muros
Brunschwig in quntuor partibus deponerct,
custrum Lawenburg dirueret,
Lubecam vero eiritatem dono regis
dimidium haberct, dimidietatem elteram
comes Adollus cum omni terra
sun quicto haberet. Ut autem ista
Daeis reformalio rata Perwaneret, dlium
cius Luggerum obsidem accepit —
— Henricus vero ipsius fllius senior
cum en Romam similiter et in Apuliam
cum quinquaginta militibus irit.
Ann. Stederburg. p. 222 **-Reinhardsbrunn.
a. 1190.