Full text : Geschichte der Hohenzollern.

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geringsten  Fehler  mit  weit  hergeholten  Ansprüchen  und  Untersuchungen  chicanirten.
In  Fällen  solcher  Art  ging  sein  Wille  dahin,  daß  die  Fiscale  den  in  rechtmäßiger
  Weise  verursachten  Schaden  aus  ihren  eigenen  Mitteln  ersetzen  sollten.

Wie  groß  immer  der  materielle  Vortheil  dieser  Einrichtungen  erscheinen
mag,  so  ist  ihr  moralischer  Einfluß  doch  noch  weit  höher  anzuschlagen.  Man
gewöhnte  sich  in  Preußen  daran,  das  Oberhaupt  des  Staates  als  Schützer
und  Vollstrecker  des  Rechtes,  dem  er  sich  selbst  willig  unterordnete,  anzusehen.
Es  stieg  das  Selbstgefühl  des  Unterthanen  in  eben  dem  Maaße,  wie  das  Vertrauen
  und  die  Liebe  zum  Herrscher,  welcher  der  Aufrechthaltung  segensreicher
Institutionen  seine  ganze  Kraft  widmete.  Man  war  sich  bewußt,  gegen  jeglichen,
auch  den  einflußreichsten  Beamten  den  Schutz  der  Gesetze  wirksam  in  Anspruch
nehmen  zu  können,  und  daß  es  Keiner  wagen  durfte,  diesem  von  dem  Herrscher
selbst  mit  so  viel  Ehrfurcht  angesehenen  Schutz  zu  trotzen.  Nach  der  Einführung
dieser  neuen  Prozeßordnung  sollte  auch  ein  allgemeines  deutsches  Landrecht  für
die  sämmtlichen  preußischen  Staaten  folgen,  wozu  der  Entwurf  unter  dem  Titel
des  corpus  juris  Fridericiani  wirklich  erschien.

Wie  menschenfreundliche  Rücksicht  auch  immer  Friedrich  II.  auf  das  Wohl
seiner  Unterthanen  nahm,  und  wie  gern  er  das  Recht  zu  ihren  Gunsten  walten
ließ,  so  wenig  war  er  geneigt,  den  Zustand  seiner  Finanzen  herabdrücken  zu
lassen,  obschon  er  auch  hier,  trotz  alles  Ernstes,  stets  menschlichen  Rücksichten
Gehör  schenkte.  Von  den  Beamten  forderte  er  unbestechliche  Ehrlichkeit,  Arbeitsamkeit
  und  Wirksamkeit.  Wie  sein  Vater  verlangte  er,  daß  sie  zur  bestimmten
Zeit  zusammenkamen,  und  nicht  eher  auseinander  gingen,  als  bis  die  Geschäfte
abgethan  waren.  Wenn  sie  sich  nicht  vergleichen  konnten,  sollte  die  Sache  an
ihn  zur  Entscheidung  gehen;  die  Kassen-Rendanten  wurden  streng  beaufsichtigt.
Um  bei  den  Beamten  überhaupt  jede  Nebenrücksicht  zu  entfernen,  hielt  Friedrich
  II.  streng  darauf,  daß  in  den  Kammern  und  Commissariaten  keine  Eingebornen
  der  Provinzen  saßen.  In  diesen  aber  sollte  Jeder  nach  seiner  besondern
Gabe  und  Einsicht  angewendet  werden,  der  Oekonom  beim  Verpachten,  der
zuverlässige  und  ordnungsliebende  Mann  bei  der  Kassenverwaltung,  der  Kenner
der  Gewerbe  und  der  Handelsverhältnisse  in  diesen  Fächern.  Er  verlangte  geschickte
  und  gehorsame  Diener.

Vor  Allem  war  den  Verwaltungsbeamten  Schonung  der  Unterthanen  zur
Pflicht  gemacht.  Friedrichs  Befehl  ging  dahin,  daß  bei  neuen  Verpachtungen
stets  darauf  gesehen  würde,  ob  der  Amtmann  bisher  mit  den  Bauern  gut  umgegangen
  sei;  unter  keinen  Umständen  aber  sollte  man  die  Prästationen  der
Bauern  erhöhen.  „Ich  weiß,  äußert  er  darüber,  daß  eins  von  den  zu  harten
Dingen  im  Lande  die  Dienste  sind,  welche  die  Bauern  thun  müssen,  wobei
nichts  als  ihr  Verderben  herauskommt;  unerträglich  ist  es,  daß  sie  fünf  oder
gar  sechs  Tage  in  der  Woche  dienen  sollen.  So  viel  Geschrei  es  geben  wird,
so  soll  man  doch  darauf  sehen,  und  zwar  sowohl  bei  den  königlichen  Aemtern
als  bei  den  Edelleuten,  daß  den  Bauern  ein  Paar  Tage  in  der  Woche  abge-