Die Aufklärungszeit. 83
es Provinzialminister für Preußen, Pommern und die Neumark;
für die Kurmark nebst Magdeburg und Halberstadt; für
Minden und Ravensberg; für Geldern, Kleve, Mörs; für
Schlesien, und endlich für Ansbach und Bayreuth. Unter Friedrich
dem Großen wird das Kabinett mehr und mehr die oberste
Behörde. Die neue Instruktion für das Generaldirektorium
(vom 20. Mai 1748) sanktioniert die Duplizität der Systeme:
neben den Abteilungen nach Gegenständen bleiben solche nach
Provinzen bestehen. Das Generaldirektorium erhält neue Departements
für Manufaktur- und Konsulats-, für Magazin--,
Marsch- und Einquartierungssachen — äußere Symptome für
eine gewandelte Zeit, in der das Kriegswesen herrscht und der
UÜbergang zum jüngstzeitigen Gewerbewesen vermittelt wird.
Nach französischem Muster erfolgt die Errichtung einer besonderen
Generalakzise und Zolladministration in den Provinzen
diesseits der Weser. Die Verwaltung der Akzise= und Zolleinkünfte
durch französische Unternehmer hat den größten Haß
und tiefe Erbitterung hervorgerufen. In der Mittelinstanz
werden die Kriegs= und Domänenkammern mit einer neuen
Geschäftsinstruktion versehen, verlieren aber zum Teil ihre
kollegiale Verfassung. Unter ihnen stehen die Landräte, zu
deren Zuständigkeit die Steuer= und Polizeisachen auf dem
platten Lande im weitesten Umfange gehören. Die Keime
einer Desorganisation der Verwaltung waren, wie spätere
Zeiten lehrten, gerade in der inneren Verwaltung Friedrichs
des Großen gelegt.
An Krieg und Eroberung denkt man, wenn der Name des
Großen Friedrich genannt wird. Nach zwei Richtungen waren
jene verfassungsrechtlich von Bedeutung: hinsichtlich der Vergrößerung
des Staatsgebietes und des Heeres. Der Hubertusburger
Frieden bestätigte (1763) die Eroberung Schlesiens und
der Grasschaft Glatz. 1642 Quadratmeilen und mehr als eine
Million Einwohner wuchsen dem Staate zu. Die erste Teilung
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