II. Einrichtung und Ausstattung des Schulzimmers (Schulhauses). 115
Es werden darin behandelt
1. Lage und Beschaffenheit der Baustelle.
2. Anordnung der Gebäude auf der Baustelle.
3. Das Schulhaus. A. Bauart. B. Schulzimmer.
Einklassige Schulen sollen nicht mehr als 80 Kinder zählen, die Klassen
mehrklassiger Schulen nicht mehr als 70 Kinder. An Platz ist erforderlich für
kleine Kinder 0,18—0,50 m Breite und 0,68 m Tiefe, für mittlere Kinder 0,50
bis 0,52 m Breite und 0,70 m Tiefe, für große Kinder 0,52—0,54 m Breite
und 0,72 m Tiefe. Auf einer Bank sollen höchstens fünf Kinder sitzen. Der
Lehrersitz soll 1,20 m breit und 2,50 m lang sein.
Die erste Bankreihe muß von der Wand, an welcher sich der Lehrersitz befindet,
1,70 m, die letzte Bank von der Rückwand 0,30 m entfernt sein. Der
Abstand der Bänke von der Fensterwand soll 0,40 m, von der inneren Längswand
0,60 m betragen, der Mittelgang soll 0,50 m breit sein.
Die Tür soll geradeaus vor den Kindern beim Sitzen sich befinden. Der
Ofen ist am besten in der Mitte der Längsseite aufzustellen. Der nächste Sitzplatz
soll 0,80 m von ihm entfernt sein.
Ein Schulzimmer soll höchstens 9,70 m lang und 6,50 m tief sein. Seine
Höhe soll im lichten mindestens 3,20 m betragen. Auf jedes Kind sind 2,25 chm
Luftraum zu rechnen. Die Entfernung des Fenstersturzes vom Fußboden ist
mindestens halb so groß zu bemessen, wie seine wagerechte Entfernung von der
inneren Längswand.
Die Fensterfläche soll mindestens gleich ein Fünftel der Bodenfläche des
Schulzimmers sein. Die Fenster sind in der linksseitigen Längswand anzulegen,
durch Pfeiler von höchstens 1,20 m Breite unterbrochen. Sie sind tunlichst an
die Decke zu rücken und geradlinig oder flachbogig abzuschließen. Die Fensterbrüstungen
dürfen nicht unter 1 m hoch sein.
Liegen die Fenster nach Norden, so kann zum Einfall des Sonnenlichtes
ein Fenster im Rücken der Kinder angelegt werden.
C. Verkehrsräume. D. Lehrerwohnungen: Als Raumbedarf für einen verheirateten
Lehrer gelten 3—4 Wohn= und Schlafräume mit einer Grundfläche
von 65—85 qm, eine Küche von etwa 10—12 qm und die für die Hauswirtschaft
erforderlichen Keller= und Bodenräume .. . Ein unverheirateter, einstweilig
angestellter Lehrer erhält 1 Stube von 18—25 qm und eine heizbare Kammer
von etwa 15—18 qm. Wenn ein solcher Lehrer durch örtliche Verhältnisse gezwungen
ist, eigene Wirtschaft zu führen, erhält er außerdem eine kleine
Küche und womöglich eine heizbare Kammer für eine Anverwandte. Eine
Lehrerin erhält gleiche Räume wie ein unverheirateter Lehrer mit eigener
Wirtschaft.
1. Brunnenanlage — 5. Abtritte — 6. Wirtschaftsanlagen — 7. Umwehrungen.
Einige Erläuterungen und Abänderungen hierzu enthalten der ME. 20. XII.
1902, Zbl. 1903, S. 224, und der ME. 16. XI. 1912. U III E 1594.
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