Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

Kapitel.
Titel.

—  174   —

Aus  gabe.

Mark.

Betrag

für
1875.
Mark.

Uebertrag  .

d.  desgl.  der  Festungen  im  Osten  Deutschlands
  —  Posen,  Königsberg,  Thorn,
Glogau  und  Neisse

b.  für  Geschütze  und  Munitio

Zur  Erweiterung  der  Militär-Erziehungs=
  und  Vildungsanstalten  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  12.  Juni  1873
(Reichs-Gesetzbl.  S.  127)  derjenige  Theil
des  hierdurch  erwachsenden  Kostenaufwandes,
welcher  aus  dem  Verkaufserlöse  für  die
Grundstücke  des  jetzigen  Berliner  Kadettenhauses
  und  der  Kriegsakademie  keine
Deckung  findet,  und  zwar:

a)  für  den  Neubau  einer  Zentral-Kadettenanstalt
  bei  Lichterfelde  und  für  die  Verlegung
  des  Berliner  Kadettenhauses
dorthin. . . . . .. . . .1,170,000

b)  für  den  Ausbau  des  Kadettenhauses  in
Oranienstein

c)  für  den  Neubau  eines  Gebäudes  für  die
vereinigte  Artillerie-  und  Ingenieurschule

d)  für  die  Verlegung  der  Kriegsakademie.

Für  das  Retablissement  des  für  die
Verwaltung  des  Reichsheeres  erforderlichen
  Kriegskartenbestandes  in
Folge  des  Gesetzes  vom  8.  Juli  1873
(Reichs-Gesetzbl.  S.  217)

10,500,000

5,400,  000

15,00,000
5,859,000

1,170,000

120,000

300,000

3,210,300

21,759,000

1,590,000

78,000

26,637,300