Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Siebenter Band. (7)

—  12  —

des  Gesetzes  nur  für  constitutionell  vereinbarte  Staatswillen,  den
"Ausdruck  Verfassung  nur  für  eine  constitutionelle  Verfassung  zu
gebrauchen  pflegt  —  diese  Meinung  kann  doch  unmöglich  nur  auf
blosser  Nachäffung,  leeren  Aeusserlichkeiten,  zufälligen  momentanen
  Anstössen  und  gehaltlosen  Formen  beruhen,  sie  muss  vielmehr
  ihren  Grund  in  den  tiefsten  inneren  Empfindungen  und  allgemeinsten
  Anschauungen  der  Menschen  finden.

Untersuchen  wir,  ob  ein  solcher  Grund  vorhanden  ıst?

II.  Die  Menschen,  welche  das  sog.  Volk  (worunter  wir  hier  einstweilen
  alle  die  Einzelnen,  welche  und  soweit  sie  nicht  persönliche
Träger  der  Souveränetät  sind,  verstehen)  ausmachen,  haben  genau
dieselbe  Eigenschaft  wie  der  persönliche  Souverän,  der  Monarch,
oder  wie  alle  Glieder  einer  republikanischen  Souveränetät  als
solche,  nämlich  die  Neigung  absolut  zu  sein,  über  Alle  und  Alles
womöglich  ohne  Schranken  zu  verfügen.  Und  jeder  thut  es  auch,
soweit  er  formell  rechtlich  es  kann  und  vernachlässigt  dabei  seine
auch  ohne  Gesetz  selbstverständliche  Pflicht  oder  sucht  selbst  um
die  Rechtspflicht  nach  Möglichkeit  herumzukommen.  Der  Zweck
dabei  ist  das  rein  persönliche  Interesse,  welches  er  zum  Nachtheile
der  Gesammtheit  so  oft  und  so  weit  verfolgt,  als  er  es  ohne
grösseren  Nachtheil  thun  kann  oder  thun  zu  können  glaubt.  Er
thut  dies  wohl  auch  unter  fortwährenden  feierlichen  Protesten,
dass  sein  Interesse  Staatsinteresse,  was  er  anstrebt  oder  vernachlässigt,
  Pflichtübung,  wohl  auch  dass  es  nur  die  Geltendmachung
unveräusserlicher  angeborener  Rechte  sei.  Auch  die  Besten  unterliegen
  von  Zeit  zu  Zeit  der  Gefahr  dieser  Neigung  zu  fröhnen
und  es  gehört  das,  was  wir  den  politischen  Charakter  nennen,
dazu,  sie  zu  überwinden  oder,  wenn  man  ihr  doch  einmal  unterlegen,
  wieder  in  die  rechten  Bahnen  einzulenken.

Wenn  trotzdem  jeder,  auch  der  gewöhnlichste  Dutzendmensch,
Vieles  oder  Weniges  für  das  Ganze  thut  oder  lässt,  so  geschieht
dies  jeder  anderen  Einsicht  zum  Trotz,  leider  meist  selbst  wieder
aus  egoistischer  Empfindung  und  zwar  entweder  aus  Furcht  vor