Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

 
 
 
 
 
 
   
Betrag 
 Ausgabe. für 
  1876. 
Kapitel Titel 
Mark. 
VIII. Eisenbahnverwaltung. 
9. Ordentlicher Etat. 
1. Beitrag zu der vom Deutschen Reiche übernommenen 
Subvention zum Bau der Gotthard-Eisenbahn (vierte 
Rate) 303.610 
2.  Zur Erwerbung der Eisenbahn von Colmar nach Münster 
(vierte Rate). .. .. .. ... ... .. . . .. .. . ... . . .. . . . .. . . .. . 14.000 
Summe Kapitel 9 .. 317.610 
10. Auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 143). 
Für den Bau der Eisenbahnen: 
1. von Reding nach Remilly .. ..... .. ...... . ... ... . . . ... 2.280.000  
2. von Zabern nach Wasselnheim und von Barr nach Schlett- 
stadt. 3.000.000 
3. von St. Louis oder einem nördlich von dieser Station 
belegenen Punkte der Bahn Mülhausen-Basel bis zur 
Rheinmitte bei Hüningen . .. 500.000 
4. von Lauterburg nach Straßburg .. . . .. 2.000.000 
5. von Mutzig nach Rothau 500.000 
6. von Steinburg nach Buchsweiler . .. 10.000 
7.  von Diedenhofen bis zur Landesgrenze in der Nähe von 
Sierk als Restbetrag 2.000.000 
8. von Mülhausen bis zur Rheinmitte bei Ottmarsheim, in 
der Richtung auf Müllheim .. 1.500.000 
9. Für die Herstellung des zweiten Geleises von 
Metz über Diedenhofen bis zur Grenze des 
Großherzogthums Luxemburg – 
Für  die Ausrüstung, Erneuerung und Vervollstän- 
digung der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn: 
10. Zur Beschaffung von Betriebsmitteln 752.784 
11. Zur Erneuerung und Vervollständigung der Bahn- und 
Bahnhofsanlagen . ... . . .. 1.050.000  
Seite .. .. . 13.592.784 
 
  
 
	        
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