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32. Röbel.
(herrschaft Werle.)
Wappen.
Gespalten: rechts in gold der halbe Werle'sche Stierkopf, links in blau ein aufrecht
stehender, auswärts gekehrter goldener Schlüssel; im rechten Oberwinkel des Schildes ein blauer
Stern.
Siegel.
0m: oben 59, Axe 68 mm. Halber gekrönter Stierkopf in der rechten, nach auswärts gekehrter Schlüssel
in der linken Schildhälfte; im Schildwinkel neben dem Stierhorn ein Stern. Umschrift
Sl(CILLU z3 CrolT#e#eS & RoBd(LlG)
1296 im Archir des llosters Malchow.
2. O Dm: 56 mm. Im runden Siegelfelde ein Dreiecksschild mit dem Bilde wie sub l. Umschrift
SGdGRGrU -GUTTZSIS ROBGLG
Nach einem abgefallenen Siegel in der Sammlung des Dereins f. Meckl. Gesch. u. Alterth.= Kunde in Schwerin.
Der Stempel dürfte der Mitte des 14. Jahrhunderts angehören.
1 5. O Dm: 37mm. Im ausgebogenen, mit verzopfter Kartusche umgebenen und gespaltenen Schilde rechts
halber gekrönter Stierkopf mit Masenring (ohne Stern im Schildwinkel), links ein nach auswärts gekehrter
Schlüssel. Umschrift
SIGILLVM CIVITATIS ROBELENSIS æ 1707
1 4. O Dm: 23/22 min, mit dem BZilde des vorigen und mit derselben Umschrift, jedoch ohne Jahreszahl.
Die Stadt Röbel ist durch Heinrich Borwin II. (1219 —- 1226) gestiftet; im Jahre 1261 wurde ihr durch
Nicolaus I. von Werle das Schweriner Stadtrecht bestätigt.,)
Das älteste sigillum der Stadt giebt rechts einen halben gekrönten Stierkopf mit einem Stern im rechten
Schildwinkel neben dem Stierhorn, links einen aufgerichteten, nach auswärts gekehrten Schlüssel. Die Zedeutung
des Ortes beruhte darauf, daß dort ein Havelbergischer und ein Schweriner Hrobst (archidiaconus) saß, auch
daneben der fürstliche Dogt über das Land Röbel; der Schlüssel könnte also, im Gegensatz zu dem sich auf die
weltliche Oberhoheit beziehenden Stierkopf, die geistliche bezeichnen sollen.“) Auffallend ist es allerdings, daß das
Siegelzeichen von Anfang an als wirkliches Wappen gebildet ist, indem das sigillum eine schildförmige Gestalt
hat und das Bild auf das secretum gleichfalls nur im Schilde übertragen wurde.) Es dürfte dies zu der Dermuthung
Anlaß bieten, daß auch der Schlüssel einem wirklichen (Geschlechts.) Wappen (dem der von Blücher)
entnommen sei. Doch sind Beziehungen, die einen sicheren Anhalt nach dieser Richtung hin bieten, insbesondere
aus älterer Seit, nicht bekannt.
In den beiden neueren Siegeln sub 5 und 4 ist der Stern neben dem Stierhorn, als einer Bedeutung
entbehrend, fortgelassen.
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1) M. U. B. IV. 2506. — "„) M. u. M. 1, 9, 6. — 2) M. U. B. H. cqu. — Der Schlüssel (Kirchenschlüssel, Symbol Sanct
Hetri) ist häufig in diesem Sinne gebraucht. — 5) Die Unhaltbarkeit der Ansicht, welche sich anderweitig geltend zu machen gewußt
hat, daß Städte wappen nur rund zu bilden seien, und daß dort, wo in den älteren runden Siegeln etwa ein Schild steht, auch die
durch die Auflegung desselben entstandenen Kreisabschnitte des runden Siegelfeldes mit allem, was möglicherweise darin zur Füllung
oder Ausschmückung angebracht worden, als mit zum Wappen gehörig zu betrachten seien, und daß ferner, selbst wenn solche Sierrathe
nicht vorhanden, dennoch das Siegelfeld mit zum Wappen gehöre und ihm eine besondere heraldische Tinktur für solchen
Sweck gegeben werden mücsse, dürfte sich nach eispielen der vorliegenden Art, deren es vielfache in Mecklenburg giebt (vid. Brũel,
Gadebusch, penzlin, Stavenhagen, Warin, Wismar lsecretum), Strelitz 2c.) und welche klar erkennen lassen, daß in den klteren
Siegeln eine große Anzahl von Städtezeichen ganz die nämliche Zehandlung erfahren hat als die Wappenbilder wirklicher Hersonen,
auf das Handgreiflichste herausstellen.