Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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kann  der  Verschluß  mittels  eines  guten  Klebestoffs  oder  mittels  Siegelmarken
aus  Papier  oder  aus  einem  ähnlichen  festeren  Stoffe  hergestellt  werden.  Auch
bei  anderen  Packeten  können  Siegelmarken  in  Anwendung  kommen,  sofern  diese
mit  Rücksicht  auf  den  zur  Verpackung  benutzten  Stoff  so  beschaffen  sind,  daß
dadurch  ein  haltbarer  Verschluß  erzielt  wird.

Bei  Reisetaschen,  Koffern  und  Kisten,  welche  mit  Schlössern  versehen
sind,  sowie  bei  gut  bereiften  und  fest  verspundeten  Fässern,  auch  fest  vernagelten
  Kisten,  bedarf  es  ebenfalls  keines  weiteren  Verschlusses  durch  Siegel
oder  Bleie.

u  Desgleichen  können  gut  umhüllte  Maschinentheile,  größere  Waffen
und  Instrumente,  Kartenkasten,  einzelne  Stücke  Wildpret,  z.  B.  Hasen,  Rehe  2c.,
ohne  Siegel=  oder  Bleiverschluß  angenommen  werden.

§  9.
Besondere  Anforderungen  bezüglich  der  Werthsendungen.

1  Briefe  mit  Werthangabe  (Gold,  Silber,  Papiergeld,  Werthpapieren
u.  s.  w.  müssen  mit  einem  haltbaren  Umschlage  versehen  und  mit  mehreren,
durch  dasselbe  Petschaft  in  gutem  Lack  hergestellten  Siegelabdrücken  dergestalt
verschlossen  sein,  daß  eine  Verletzung  des  Inhalts  ohne  äußerlich  wahrnehmbare
Beschädigung  des  Umschlages  oder  des  Siegelverschlusses  nicht  möglich  ist.

u  Geldstücke,  welche  in  Briefen  versandt  werden,  müssen  in  Papier  oder
dergleichen  eingeschlagen  und  innerhalb  des  Briefes  so  befestigt  sein,  daß  eine
Veränderung  ihrer  Lage  während  der  Beförderung  nicht  stattfinden  kann.

m  Schwerere  Geldsendungen  sind  in  Packete,  Bentel,  Kisten  oder  Fässer
fest  zu  verpacken.

ir  Sendungen  bis  zum  Gewicht  von  2  Kilogramm  dürfen,  sofern  der
Werth  bei  Papiergeld  nicht  10  000  Mark  und  bei  baarem  Gelde  nicht  1000
Mark  übersteigt,  in  Packeten  von  starkem,  mehrfach  umgeschlagenem  und  gut
verschnürtem  Papier  eingeliefert  werden.

Bei  schwererem  Gewicht  und  bei  größeren  Summen  muß  die  äußere
Verpackung  in  haltbarem  Leinen,  in  Wachsleinwand  oder  Leder  bestehen,  gut
umschnürt  und  vernäht,  sowie  die  Naht  hinlänglich  oft  versiegelt  sein.

uu  Geldbentel  und  Säcke,  welche  nicht  in  Fässern  u.  s.  w.  versandt
werden,  können  in  dem  Falle  aus  einfacher  starker  Leinwand  bestehen,  wenn
das  Geld  darin  gehörig  eingerollt  oder  zu  Päckchen  vereinigt  enthalten  ist.
Andernfalls  müssen  die  Bentel  aus  wenigstens  doppelter  Leinwand  hergestellt