Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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Königlich-Baierisches

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Regierungsblat  t.

 

IX.  Stück.  München,  Mittwoch  den  28.  Februar  2810.

 

 

 

Bekanutmachuns.

 

(Die  Herstellung  der  Fassionen  über  den  Ertrag
der  schmrlichen  protestantischen  Pfarreien  des
Kbnigreichs  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Bajern.

Wirhaben  inder  Instrukrion  voma3.  Janner
  dieses  Jahrs  über  die  Prüfung  der  protestantischen
  Pfarramts-Kandidaten  und  deren
Beförderung  Abschmie  IV.  F.  r.  verordnet,
daß  sämrliche  prorestancische  Pfarreien  des
Königreichs  nach  ihrem  reinen  Ertrage  in  fünf
Klassen  gebracht,  und  zur  Auemittelung  des.
reinen  Ertrags  derselben  überall  neue  obrigkeitlich
  beglaubigte,  nach  gleichfrmigen  Grundsäzen
  und  bestimmten.  Durchschnitts=  Summen
  berechnete  Fassionen  über  das  Einkommen.
aller  Pfarreien  aufgenommen  werden  sollen.
Zur  Vollziehung  dieser  Verordnung  haber
Wir  beiliegende  Instruktion  über  die  Herstellung
  und  Beglaubigung  solcher  Fassionem
mebst  dem  besonders  abgedruckten  Formular.
derselben  und  der  dazu  erfoderlichen  Belegefertigen
  lassen.  Die  General-Kommissariatedes
  Main-,  Pegniz-,  Rezat",  Lech-,  Ober-Donau=
  und  Isar-Kreises  als  protestamtische

General-Dekanate  erhalten  daher  die  erfoderkiche
  Anzahl  von  Exemplaren  sowehl  der
Instruktion,  als  des  Fassions-Schema  und
der  Beilagen  dazu,  mie  dem  Besehl,  davon
allen  Pfarrstellen,  dann  allen  Peolizei-Direktionen,
  Polizei:Kommissariaten,  Landgerichten
  und  Patrimonialgerichten,  in  deren  Amts-Bezirke
  protestanrische  Pfarreien  sich  befinden,
die  nöchigen  Exemplare  zuzutheilen,  und  dafür
zu  sorgen,  daß  spätestens  innerhalb  drei  Monaten
  diese  Fassion  angefertiger,  beglaubiger,
und  nach  der  von  denselben  veranstalteten  Super-Revision
  an  Unser  geheimes  Mimsterium  des
Innern  eingesendet  werden  köunen.
Wuͤnchen  des  20.  November  1809.
Max  Joseph.
Freiherr  von  Monrgelas.
Auf  kbniglichen  allerhechsten  Befehl
der  General-Sekretär.
#§.  Kobell.

Instruktion

Fur-Herstellung
  der  Fassionen  über  dem
Ertrag  der  fämtlichen  protestantischen
  Pfarreien  des  Königreichs-In
  der  Instruktion  über  die  Prüfüng  derprotesautischen
  Pfarramts-Kandidaten  und
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