Full text : Deutschlands auswärtige Politik 1888-1914.

18  1.  Abschnitt.  Von  Rußland  zu  Großbritannien.  1887—1894.

 

auch  getan.  Die  Uberzeugung  vom  Autzen  der  Zugehörigkeit  Italiens
zum  Oreibunde  wuchs  unter  den  Politikern  IZtaliens  zunächst  erheblich.
Dieser  ANutzen  zeigte  sich  sozusagen  auf  Schritt  und  Tritt  der  italienischen
Politik  und  Wirtschaft,  ohne  daß  Italien  Unkosten  davon  gehabt  hätte.
Ob  die  Staatsmänner  in  den  ersten  Dreibundszeiten  geneigt  und  imstande
gewesen  wären,  durchzusetzen,  daß  Italien  in  einem  europäischen  Kriege
seinen  Bundespflichten  genügte,  muß  dahingestellt  bleiben,  wahrscheinlich
hätte  das  ganz  und  gar  von  der  Konstellation  und  von  den  Ergebnissen
italienischer  Zweckmäßigkeitsberechnungen  abgehangen.  Wandeldbar  blieb
das  Element  desjenigen  Teils  der  italienischen  Politik,  welcher  nicht  direkt
durch  den  Dreibundvertrag  umschrieben  wird,  und  eben  hier,  wo  die  Italiener
  politisch  und  militärisch  ihre  schwache  Stelle  fühlten,  wo  die  nicht
dokumentarisch-vertraglich  verbürgte  Garantie  des  Status  quo  im  Mittelländischen
  Meere  durch  die  britische  Flotte  Platz  zu  greifen  hatte,  setzte
die  französische  Politik  ein.  Hierzu  gesellten  sich  in  den  neunziger  Jahren
die  afrikanischen  Schwierigkeiten,  ferner  solche  finanzieller  und  wirtschaftlicher
  Natur.  Dazu  kam  allgemein  der  alte,  zunehmende  italienische
Haß  gegen  ÖOsterreich-Ungarn  und  die  Fremdbeit  des  Ztalieners  deutschem
Wesen  gegenüber,  und  schließlich,  wie  wir  heute  erfahren  haben,  das
gänzliche  Fehlen  des  Momentes  der  Bundestreue.  Trotzdem,  wie  hier
schon  vorweggenommen  sei,  war  der  Verrat  von  1915  kein  unausweichliches
Verhängnis,  sondern  das  negative  Ergebnis  einer  ausweichenden  Politik
innerhalb  des  Oreibundes.

Die  Grundzüge  der  italienischen  Politik  und  das  deutsch-italienische
Verhältnis  sind  hier,  zu  Anfang  des  letzten  Bierteljahrhunderts  deutscher
Politik,  deshalb  besonders  stizziert  worden,  weil  beide  die  Grundlage
und  Erklärung  für  viele  wichtige  politische  Erscheinungen  und  Akte  während
dieser  fünfundzwanzig  Jahre  bilden.  Ohne  deren  Kenntnis  wären  die
letzteren  nicht  verständlich,  geschweige  denn  beurteilbar.

Die  Rückversicherung  und  ihre  Auflösung.

General  v.  Caprivi,  als  Bismarcks  Nachfolger  im  Frühjahr  1890  ernannt,
  lehnte  eine  Erneuerung  des  deutsch-russischen  Rückversicherungsvertrages
  ab  oder  unterließ  stillschweigend  die  Erneuerung.  Mit  dem
Herbste  des  gleichen  Jahres  erlosch  der  Vertrag.

Bevor  wir  die  Folgen  dieses  vielbesprochenen  und  schwerwiegenden
Aktes  erörtern,  ist  es  notwendig,  kurz  auf  seine  Vorgeschichte  einzugehen,
soweit  sie  bekannt  ist.  Amtlich  Authentisches  ist  niemals  über  den  Rückversicherungsvertrag
  gesagt  worden.  Von  seiner  Ezistenz  erfuhr  man
erst  durch  die  Enthüllungen  der  „Hamburger  Nachrichten“  im  Jahre