Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Blatt  I.)  roth  eingetragenen  Richtungslinie  auszuführen.  Die  Königlich  Preußische
  Regierung  erklärt  sich  mit  der  Wahl  dieser  Linie  bezüglich  der  Strecke  von
Ihrhove  Ss  zum  Beginn  der  Kurve  zwischen  der  Ems  und  dem  Orte  Weener
unter  dem  Vorbehalte  einverstanden,  daß  die  bei  der  landespolizeilichen  Feststellung
  der  Spezialprojekte  nach  dem  Ermessen  der  Königlich  Preußischen  Regierung
  it  ais  erforderlich  herausstellenken  Modifikationen  zur  Ausführung  zu
ringen  sind.

Ueber  die  Einführung  der  Bahn  in  den  Bahnhof  Ihrhove  entscheidet  die
Preußische  Regierung,  nachdem  das  Projekt  für  den  Umbau  dieses  Bahnhofes
festgestellt  ist.

Zu  Nr.  6.

Für  die  Lage  der  Eisenbahnbrücke  über  die  Ems  ist  die  auf  dem  angehefteten,
  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten  unterschriebenen  Situationsplane
(Blatt  II.)  eingetragene  rothe  Linie  maßgebend.  Die  Brücke  muß  nach  Anweisung
  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums  mit  Vorrichtungen  zum
Sprengen  derselben  und  mit  den  sonstigen  im  Interesse  der  Landevertheidi  ung
für  userlch  erachteten  Einrichtungen  versehen  werden.

Alle  Pfeiler  werden  für  ein  Erless  ausgeführt,  mit  Ausnahme  der  drei
Drehbrücken-Pfeiler  (Drehpfeiler  und  zwei  Aufschlagepfeiler))  welche  bis  zur
Höhe  des  gewöhnlichen  Hochwassere  sofort  für  zwei  Geleise  hergestellt  werden.

Der  eiserne  Ueberbau  sämmtlicher  Oeffnungen  wird  vorläufig  eingeleisig

ergestellt.  Wenn  der  eiserne  Ueberbau  des  zweiten  Geleises  demnächst  aufgeellt
  werden  sollte,  so  wird  der  Zeitpunkt  der  Ausführung  in  den  Oeffnungen
er  Drehbrücke  auf  desfallsigen  Antrag  der  Großherzoglich  Oldenburgischen  Re-Hierung
  von  der  Königlich  Preußischen  Regierung  bestimmt  werden  und  wird
ie  Großherzoglich  Oldenburgische  Regierung  solche  Vorkehrungen  treffen,  daß
die  Schiffahrt  nicht  länger  als  sechs  Stunden  durch  die  Vauauaft

brochen  wird.

Die  gesammte  lichte  Weite  der  Brücke  von  319  Metern  wird  auf  3  Strom.
öffnungen  à  48  Meter,  2  Durchlaßöffnungen  à  20  Meter,  und  auf  dem  Vorlande
  auf  8  Oeffnungen  von  je  14/26  Metern  und  auf  2  Oeffnungen  von  je
10)/0  Metern  vertheilt.

Die  Unterkanten  der  Hauptträger  der  Brücke  können  bis  auf  3/,88  Meter
über  dem  Nullpunkt  des  Weener  Pegels,  die  der  Träger  der  Drehbrücke  bis
auf  2,62  Meter  und  die  der  Träger  der  übrigen  Oeffnungen  bis  auf  3/22  Meter
über  Null  des  genannten  Zeseel  hinabreichen.

Die  erforderlichen  Schiffsliegeplätze  werden  auf  den  in  der  angehefteten
Karte  Blatt  II.  mit  schraffirten  Schiffen  bei  A.  A.  und  B.  B.  oberhalb  der
Brücke  und  bei  C.  C.  unterhalb  der  Brücke  bezeichneten  Stellen  eingerichtet,  zum
Festlegen  der  Schiffe  sind  Bojen  mit  Schiffsringen  auszulegen  und  am  konvexen
Ufer  Landpfähle  anzubringen.

Um  die  Schifeer  rechtzeitig  benachrichtigen  zu  können,  ob  die  Drehbrücke
geöffnet  oder  geschlossen  ist,  soll  zunächst  auf  der  Brücke  ein  mit  Rüchiicht
auf  die  Höhe  der  dazwischen  liegenden  Deiche  bemessener  Mast  aufgestellt
werden,  welcher  den  Schluß  der  Brücke  bei  Tage  durch  einen  Korb  oder

ein

ührungen  unter-