Full text : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

610  III,  4.  Die  deutsche  Kolonialpolitik.

Da  Fürst  Bismarck  seit  dem  12.  November  1883  vergeblich  auf  die  Vorlegung
der  englischen  Rechtstitel  betresss  der  südwestafrikanischen  Küstenzone  gewartet  hatte
und  außerdem  ganz  genau  wußte,  daß  es  Rechtstitel  dieser  Art  nicht  gebe,  so  that  er
den  entscheidenden  Schritt  einer  aktiven  deutschen  Kolonialpolitik.  Am  24.  April  telegraphierte
  er  nämlich  dem  deutschen  Konsul  Lippert  in  Kapstadt:  „Nach  Mitteilungen
des  Herrn  Lüderitz  zweifeln  die  (englischen)  Kolonialbehörden,  ob  seine  Erwerbungen
  nördlich  vom  Oranjefluß  auf  deutschen  Schutz  Anspruch  haben.  Sie
wollen  amtlich  erklären,  daß  er  und  seine  Besitzungen  unter  dem  Schutze  des
Reiches  stehen.“  Der  deutsche  Botschafter  in  London  wurde  gleichzeitig  angewiesen,
von  dieser  Depesche  Lord  Granville  Mitteilung  zu  machen.  Am  28.  April  schon  meldete
Konsul  Lippert  aus  Kapstadt,  der  Premierminister  der  Kapregierung  habe  die  deutsche
Anzeige  vom  24.  April  „mit  Verwunderung  entgegengenommen“.  Derselbe  sollte
durch  den  weiteren  Verlauf  der  Angelegenheit  aber  noch  viel  reichlicheren  Stoff  für
seine  „Verwunderung“  darüber  erhalten,  daß  dieses  neue  Deutsche  Reich  sich  erfolgreich
  haltlosen  und  rechtlosen  britischen  Anmaßungen  widersetzte.  Vorläusig  jedoch  war
Deutschland  und  dem  Fürsten  Bismarck  ein  viel  besseres  Necht  zur  „Verwunderung“
gegeben,  als  der  Botschafter  Graf  Münster  am  17.  Mai  aus  London  berichtete,

die  heutige  „Times“  erzähle,  Lord  Derby,  ein  Minister  der  englischen  Regierung,  habe  gestern
eine  Abordnumng  südafrikanischer  Kauflente  empfangen,  welche  verlangten,  die  britische  Regierung
möge  Angra  Peqnena  dem  Deulschen  Reich  nicht  abtreten,  sondern  daselbst  die  britische  Antorilät
(welche  niemals  bestanden  hatte)  anfrecht  erhalten  und  weiter  ausbreilen.  An  der  Spitze  dieser
Abordnung  erschien.  in  feinen  edelsten  Gefühlen  verletzt,  der  Besitzer  einer  Dampferlinie  zwischen
England  und  dem  Kap,  zugleich  liberales  Porlamentsmitglied,  Sir  Donald  Currie.  Lord  Derby
aber  gab  auf  diese  Ansprache  eine  verhältnismäßig  ehrliche  und  eine  entschieden  unebrliche  Antwort.
  Verhältnismäßig  ehrlich  war  diese  Antwort  insoweit,  als  der  Minister  zugestand:  England
  habe  nie  Angra  Peqnena  selbst  als  britisches  Gebiel  betrachtet,  wohl  aber  eine  Art  von
allgemeinem  Anspruch,  a  sort  of  general  right,  darauf  erhoben,  andere  Mächie  von  dieser
Küste  bis  an  das  portugiesische  Gebiel  hin  auszuschließen.  Schlechthin  unehrlich  dagegen  waor
diese  Antwort,  wenn  der  Lord  versicherte,  Deutschland  habe  diese  (angemaßten)  Rechie
Englands  nie  bestritlen,  und  wenn  er  behauptete,  Deutschland  habe  seine  Noten  an  England
  nur  gerichtet,  um  zu  erfahren,  ob  England  jene  Küste  für  sich  beschlagnahmen  wolle.
Zugleich  verriet  er,  in  welcher  Weise  die  englische  Regierung  die  loyalen  und  vertranensvollen
Anfragen  Bismarcks  mißbraucht  habe.  Denn  er  bekannte,  daß  das  Londoner  Kolonialamt
die  Kapregierung  befragt  habe,  ob  sie  Angra  Pequena  und  die  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
daselbst  übernehmen  wolle,  was  dieselbe  wegen  der  damit  verbundenen  Kosten  abgelehnt  habe.
Das  englische  Kabinelt  habe  jedoch  vor  einigen  Tagen  nochmals  angefragt,  ob  die  Kaplolonie
für  den  Fall,  das,  die  Regierung  sich  entschlösse,  die  Nechte  der  Krone  Englands  auf  Angra
Pequena  gellend  zu  machen  (die  nach  der  eben  mitgeteillen  Erklärung  Lord  Derbys  gar  nicht
vorhanden  waren),  dieses  Gebiet  doch  zu  übernehmen  bereit  sei.

Das  stand  in  dem  Schreiben  des  Botschafters  Grasen  Münster  vom  17.  Mai.
Fürst  Bismarck  ließ  ihn  darauf  am  24.  Mai  einsach  anweisen,  Münsiers  eigene  Note
vom  31.  Dezember  1883  betresfs  der  Vorlegung  der  englischen  Rechtstitel  auf  die
südwestafrikanische  Küste  in  Erinnerung  zu  bringen.  Drei  Telegramme  des  Botschafters
  (vom  21.,  27.  Mai  und  7.  Juni),  welche  die  Bereitwilligkeit  des  englischen