610 III, 4. Die deutsche Kolonialpolitik.
Da Fürst Bismarck seit dem 12. November 1883 vergeblich auf die Vorlegung
der englischen Rechtstitel betresss der südwestafrikanischen Küstenzone gewartet hatte
und außerdem ganz genau wußte, daß es Rechtstitel dieser Art nicht gebe, so that er
den entscheidenden Schritt einer aktiven deutschen Kolonialpolitik. Am 24. April telegraphierte
er nämlich dem deutschen Konsul Lippert in Kapstadt: „Nach Mitteilungen
des Herrn Lüderitz zweifeln die (englischen) Kolonialbehörden, ob seine Erwerbungen
nördlich vom Oranjefluß auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie
wollen amtlich erklären, daß er und seine Besitzungen unter dem Schutze des
Reiches stehen.“ Der deutsche Botschafter in London wurde gleichzeitig angewiesen,
von dieser Depesche Lord Granville Mitteilung zu machen. Am 28. April schon meldete
Konsul Lippert aus Kapstadt, der Premierminister der Kapregierung habe die deutsche
Anzeige vom 24. April „mit Verwunderung entgegengenommen“. Derselbe sollte
durch den weiteren Verlauf der Angelegenheit aber noch viel reichlicheren Stoff für
seine „Verwunderung“ darüber erhalten, daß dieses neue Deutsche Reich sich erfolgreich
haltlosen und rechtlosen britischen Anmaßungen widersetzte. Vorläusig jedoch war
Deutschland und dem Fürsten Bismarck ein viel besseres Necht zur „Verwunderung“
gegeben, als der Botschafter Graf Münster am 17. Mai aus London berichtete,
die heutige „Times“ erzähle, Lord Derby, ein Minister der englischen Regierung, habe gestern
eine Abordnumng südafrikanischer Kauflente empfangen, welche verlangten, die britische Regierung
möge Angra Peqnena dem Deulschen Reich nicht abtreten, sondern daselbst die britische Antorilät
(welche niemals bestanden hatte) anfrecht erhalten und weiter ausbreilen. An der Spitze dieser
Abordnung erschien. in feinen edelsten Gefühlen verletzt, der Besitzer einer Dampferlinie zwischen
England und dem Kap, zugleich liberales Porlamentsmitglied, Sir Donald Currie. Lord Derby
aber gab auf diese Ansprache eine verhältnismäßig ehrliche und eine entschieden unebrliche Antwort.
Verhältnismäßig ehrlich war diese Antwort insoweit, als der Minister zugestand: England
habe nie Angra Peqnena selbst als britisches Gebiel betrachtet, wohl aber eine Art von
allgemeinem Anspruch, a sort of general right, darauf erhoben, andere Mächie von dieser
Küste bis an das portugiesische Gebiel hin auszuschließen. Schlechthin unehrlich dagegen waor
diese Antwort, wenn der Lord versicherte, Deutschland habe diese (angemaßten) Rechie
Englands nie bestritlen, und wenn er behauptete, Deutschland habe seine Noten an England
nur gerichtet, um zu erfahren, ob England jene Küste für sich beschlagnahmen wolle.
Zugleich verriet er, in welcher Weise die englische Regierung die loyalen und vertranensvollen
Anfragen Bismarcks mißbraucht habe. Denn er bekannte, daß das Londoner Kolonialamt
die Kapregierung befragt habe, ob sie Angra Pequena und die Aufrechterhaltung der Ordnung
daselbst übernehmen wolle, was dieselbe wegen der damit verbundenen Kosten abgelehnt habe.
Das englische Kabinelt habe jedoch vor einigen Tagen nochmals angefragt, ob die Kaplolonie
für den Fall, das, die Regierung sich entschlösse, die Nechte der Krone Englands auf Angra
Pequena gellend zu machen (die nach der eben mitgeteillen Erklärung Lord Derbys gar nicht
vorhanden waren), dieses Gebiet doch zu übernehmen bereit sei.
Das stand in dem Schreiben des Botschafters Grasen Münster vom 17. Mai.
Fürst Bismarck ließ ihn darauf am 24. Mai einsach anweisen, Münsiers eigene Note
vom 31. Dezember 1883 betresfs der Vorlegung der englischen Rechtstitel auf die
südwestafrikanische Küste in Erinnerung zu bringen. Drei Telegramme des Botschafters
(vom 21., 27. Mai und 7. Juni), welche die Bereitwilligkeit des englischen