Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

rP.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  28.  Dezember  1874.
Inhalt.

Bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  und  der
Finanzen,  betreffend  die  Ausgabe  neuer  auf  Mark  lautender  Stempelzeichen  zu  Entrichtung  der  Wechselstempelsteuer.
  Vom  19.  Dezember  1874.

tekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Ausgabe  nener  auf  Mark  laatender  Stempelzeichen  zu
Entrichtung  der  Wechselstempelstener.  Vom  19.  Dezember  1874.

Nachdem  mit  dem  1.  Januar  1875  in  dem  größten  Theile  des  Reichsgebiets  die
Reichsmarkrechnung  eingeführt  werden  wird,  ist  zur  Entrichtung  der  Wechselstempelsteuer
die  Anfertigung  neuer,  auf  Mark  lautender  Reichsstempelmarken  und  mit  dem  Reichsstempel
  versehener  Blankets  nothwendig  geworden,  welche  vom  1.  Januar  1875  an  in
den  Debit  übergehen  sollen.

Von  diesem  Tage  an  werden  die  gegenwärtig  gebräuchlichen  Stempelmarken  und
Blankets  dem  Publikum  nicht  mehr  verkauft  werden.  Ein  Umtausch  der  in  die  Hände
von  Privaten  bereits  übergegangenen  älteren  Marken  und  Blankets  findet  indessen  nicht
statt;  vielmehr  können  dieselben  bis  auf  weiteres  auch  ferner  zur  Entrichtung  der  Wechselstempelabgabe
  benützt  werden.

Die  auf  diesen  Gegenstand  bezügliche  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom
13.  Dezember  1874  lassen  wir  im  Anhange  folgen.

Stuttgart,  den  19.  Dezember  1874.
Mittnacht.  Renner.