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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 28. Dezember 1874.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und der
Finanzen, betreffend die Ausgabe neuer auf Mark lautender Stempelzeichen zu Entrichtung der Wechselstempelsteuer.
Vom 19. Dezember 1874.
tekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
und der Finanzen, betreffend die Ausgabe nener auf Mark laatender Stempelzeichen zu
Entrichtung der Wechselstempelstener. Vom 19. Dezember 1874.
Nachdem mit dem 1. Januar 1875 in dem größten Theile des Reichsgebiets die
Reichsmarkrechnung eingeführt werden wird, ist zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer
die Anfertigung neuer, auf Mark lautender Reichsstempelmarken und mit dem Reichsstempel
versehener Blankets nothwendig geworden, welche vom 1. Januar 1875 an in
den Debit übergehen sollen.
Von diesem Tage an werden die gegenwärtig gebräuchlichen Stempelmarken und
Blankets dem Publikum nicht mehr verkauft werden. Ein Umtausch der in die Hände
von Privaten bereits übergegangenen älteren Marken und Blankets findet indessen nicht
statt; vielmehr können dieselben bis auf weiteres auch ferner zur Entrichtung der Wechselstempelabgabe
benützt werden.
Die auf diesen Gegenstand bezügliche Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
13. Dezember 1874 lassen wir im Anhange folgen.
Stuttgart, den 19. Dezember 1874.
Mittnacht. Renner.