Full text : Illustrierte Geschichte Deutschlands.

Die  Erwerbung  der  Königskrone.  263

wurde  nach  läugeren  Unterhandlungen,  die  die  österreichischen  Staatsmänner
Graf  Kaunitz  und  Graf  Harrach  mit  dem  preußischen  Gesandten  in  Wien,  Herrn
v.  Bartholdi,  geführt  hatten,  ein  förmlicher  Bündnisvertrag  zwischen  dem  Kaiser
und  dem  Kurfürsten  geschlossen,  eine  Erneuerung  des  früheren  Bündnisses  von
1686,  die  gewöhnlich  als  „Krontraktat“  bezeichnet  wird:  darin  verpflichtete  sich
der  Kurfürst,  mit  8000  Mann  seiner  Truppen  zur  Verteidigung  der  österreichischen
  Ansprüche  auf  die  spanische  Erbfolge  mitzuwirken,  wofür  der  Kaiser
150  000  Gulden  Subsidien  jährlich  in  Aussicht  stellte.  Der  Kurfürst  versprach
ferner,  im  Reiche  für  die  Anerkennung  der  hannoverschen  Kurwürde,  die  1692
vom  Kaiser  bewilligt  worden  war,  sowie  für  die  Wiederzulassung  der  böhmischen
Krone  zur  vollen  Ausübung  der  kurfürstlichen  Rechte  wirken  zu  wollen  und
verpflichtete  sich,  bei  der  künftigen  Kaiserwahl  seine  Stimme  für  das  Haus
Osterreich  abzugeben;  dagegen  sicherte  der  Kaiser  nun  die  sofortige  Anerkennung
der  preußischen  Königswürde  zu,  wenn  der  Kurfürst  „über  kurz  oder  lang,  zu
welcher  Zeit  es  ihm  gefallen  werde,  wegen  seines  Herzogtums  Preußen  sich  vor
einen  König  proklamieren  und  krönen  lassen  wird".  Das  anfänglich  hervortretende
  Begehren  der  kaiserlichen  Diplomaten,  diese  Klausel  so  zu  fassen,  als
handle  es  sich  um  eine  Schöpfung  der  preußischen  Königswürde  durch  den  Kaiser,
war  durch  Bartholdi  und  seine  Auftraggeber  ebenso  vereitelt  worden,  wie  die
Andentung  einer  Art  von  Verpflichtung  des  künftigen  Königs,  die  Zustimmung
des  Kaisers  zu  seiner  Rangerhöhung  nachzusuchen.

Zwei  Tage  nach  dem  Abschluß  dieses  Vertrages  erfuhr  man  in  Wien,
am  18.  November,  den  Tod  des  Königs  Karl  II.  von  Spanien,  der  am  1.  November
  gestorben  war.  Es  war  hohe  Zeit  für  Osterreich  gewesen,  die  preußische
Waffenhilfe  zu  gewinnen.  Der  spanische  Erbfolgekrieg  stand  vor  der  Tür.

Der  Kurfürst  aber  beeilte  sich  nun,  den  langersehnten  feierlichen  Akt  seiner
Königskrönung  vorzunehmen.  Es  geschah  zu  Königsberg,  am  18.  Jannar  1701,
mit  allem  Pomp,  den  dieser  prachtliebende  Hof  zu  entfalten  vermochte.  Am
Tage  vorher  war  der  hohe  Orden  vom  Schwarzen  Adler  gestiftet  worden,  der
an  den  einst  vom  Kaiser  verliehenen  Reichsadler  im  Wappenschilde  der  alten
Hochmeister  anknüpfte  und  dessen  Devise  „Suum  cuique“  im  Sinne  gerechter
Austeilung  von  Lohn  und  Strafe  gemeint  war.  Zum  Behuf  der  kirchlichen
Salbung  waren  eigens  zwei  evangelische  Bischöfe  geschaffen  worden,  ein  reformierter,
  Benjamin  Ursinus  v.  Bär,  und  ein  lutherischer,  Bernhard  von  Sanden.
Aber  nicht  aus  der  Hand  dieser  Geistlichen  hat  der  Kurfürst  die  Königskrone
empfangen,  sondern  er  hat  sie  sich  selbst  aufs  Haupt  gesetzt,  übrigens  nicht  in
der  Kirche,  sondern  in  einem  Gemache  des  Schlosses;  ebenso  dann  auch  seiner
Gemahlin.  Mit  der  Krone  auf  dem  Haupte  haben  König  und  Königin  die
Kirche  betreten  und  hier  die  geistliche  Salbung  empfangen.  Die  Unabhängigkeit
  der  weltlichen  Gewalt  von  der  geistlichen  wurde  dadurch  nachdrücklich  zur
Geltung  gebracht.

Von  irgendwelchen  Zugeständnissen  an  die  katholische  Kirche  war  keine
Rede;  der  päßpstlichen  Kurie  ist  von  dem  Krönungsakt  überhaupt  keine  Anzeige
gemacht  worden.  Sie  verhielt  sich  denn  auch  vollständig  ablehnend  in  der  Frage
seiner  Anerkennung.  Ein  Breve  des  Papstes  Clemens  XI.  erhob  Widerspruch
dagegen  bei  den  katholischen  Höfen,  und  der  päpstliche  Staatskalender  fuhr  fort
—  noch  bis  zum  Jahre  1787  —  den  preußischen  König  als  Markgrasen  von