Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  28.  577

2)  chronischer  Durchfall  mit  starker  Störung  der  Ernährung  und  erhebliche  Vergrößerung
der  Gekrösdrüsen  sowie  Vorhandensein  harter,  scharf  abgegrenzter  Knoten  in  ihnen,
(hohe  Wahrscheinlichkeit  des  Vorliegens  der  äußerlich  erkennbaren  Darmtuberkulose).

II.
Ausföhrung  der  klinischen  Unrersuchung.

Bei  der  klinischen  Untersuchung  auf  das  Vorhandensein  der  im  §  10  Abs.  1  Nr.  12
des  Gesetzes  bezeichneten  Tuberkuloseformen  ist  folgendes  zu  beachten:

Die  Auskultation  der  Lungen  ist  im  Stande  der  Ruhe  und  nach  kurzem  Trabenlassen
oder  nach  vorübergehender  Unterbrechung  der  Atmung  durch  geeignetes  Zuhalten  der  Nase
und  des  Maules  vorzunehmen.

Bei  Verdacht  der  Eutertuberkulose  sind  das  Eutergewebe  nach  vorherigem  Ausmelken
und  die  Euterlymphdrüsen  sorgfältig  abzutasten  1).

Bei  Verdacht  der  Gebärmutter=  und  der  Darmtuberkulose  ist  zur  Feststellung  etwaiger
Veränderungen  der  Gebärmutter,  der  Eileiter,  inneren  Darmbein=  und  Gekrösdrüsen  stets
eine  Untersuchung  vom  Mastdarm  aus  vorzunehmen.  Diese  Untersuchung  empfiehlt  sich
auch  bei  Tieren,  die  wegen  Verdachts  der  Lungentuberkulose  untersucht  werden,  zur  Ermittlung
einer  tuberkulösen  Erkrankung  der  Hinterleibsorgane,  die  das  Vorhandensein  der  Lungentuberkulose
  in  hohem  Grade  wahrscheinlich  machen  kann  (vgl.  I  Nr.  2  unter  a).

Handelt  es  sich  um  die  Untersuchung  ansteckungsverdächtiger  Tiere  in  einem  Bestande
(§  313),  so  sind  diejenigen  Tiere  besonders  genau  zu  untersuchen,  bei  denen  nach  den
vorliegenden  Angaben  verdächtige  Krankheitserscheinungen  —  wie  häufiger  freiwilliger  Husten,
Rückgang  in  der  Ernährung,  wiederholtes  Aufblähen,  Atembeschwerden  im  Stande  der  Ruhe
oder  bei  der  Arbeit,  Knoten  im  Euter,  Umrindern,  unregelmäßiges  Rindern,  Ausfluß  aus
der  Scheide,  Vorhandensein  von  Krusten  und  Borken  an  dem  der  Scham  zugekehrten
Teile  der  Schwanzfläche  —  bestehen,  sowie  diejenigen  Tiere,  die  neben  seuchenkranken  und
der  Seuche  verdächtigen  längere  Zeit  gestanden  haben.

III.
Bakreriologische  Unrersuchung.

Für  die  zur  Feststellung  der  Tuberkulose  erforderlichen  bakteriologischen  Untersuchungen
von  Ausscheidungen  tuberkuloseverdächtiger  Tiere  (§  312  Abst.  3)  gelten  folgende  Grundsätze:

1.  Entnahme  der  Proben.

Die  Proben  sind  so  zu  entnehmen,  daß  eine  Verunreinigung  von  außen  ausgeschlossen

 

1)  Um  die  Euterlymphdrüsen  in  ausreichender  Weise  abtasten  zu  können,  ist  es  zunächst  erforderlich,  die
Haut  an  der  der  Innenfläche  des  Schenkels  zugekehrten  Euterfläche  mit  den  Spitzen  des  Zeige-,  Mittel-  und
Ringfingers  bis  zur  Schenkeleuterfalte  in  die  Höhe  zu  schieben.
92