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(Nr. 1462.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des
Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung
der Betriebsfonds der Reichskasse. Vom 15. Februar 1882.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ec..
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt: §.1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geldmittel, welche
in dem Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1882/83
zur Bestreitung einmaliger Ausgaben:
a) der Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 12 795 605 Mark,
b) der Marineverwaltung im Betrage von ......................... 6 728 800 〃
c) der Eisenbahnverwaltung im Betrage von ................................ 1 000 000 〃
zur Verstärkung der Betriebsmittel der Post und Telegraphenverwaltung
im Betrage von ................................................... 8 750 000 〃
und zur Beschaffung eines Betriebsfonds für die Reichsdruckerei
im Betrage von ................................................................... 400 000 〃
im Ganzen bis zur Höhe von ............................................................ 29 674 405 Mark
vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck
in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein
wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868
(Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen
auszugeben.
§. 2.
Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875,
betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung
(Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen
Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
Urkundlich unter unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 15. Februar 1882.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.