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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttg art Montag den 23. April 1877.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Ergänzung und Berichtigung
des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 12. April 1877. — Bekanntmachung
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung
für das deutsche Reich. Vom 14. April 1877.
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens, betreffend die Ergänzung und
gerichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Au-stellung giltiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Gefähigung für den einjährig-sreiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Vom 12. April 1877.
Nachstehend werden die von dem Reichskanzleramt in Nr. 48 von 1876 und Nr. 12
von 1877 des Centralblattes für das Deutsche Reich erlassenen Bekanntmachungen vom
27. November 1876 und vom 22. März 1877, betreffend die Ergänzung und Berichtigung
des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 12. April 1877.
Sick. Wundt.
Bekanntmachung.
Die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten höheren Lehranstalten sind befugt, giltige Zeugnisse
über die wissenschaftliche Qualifikation für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auch ihren von der