Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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9.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttg  art  Montag  den  23.  April  1877.
Inhalt.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betressend  die  Ergänzung  und  Berichtigung
des  Verzeichnisses  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  giltiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.  Vom  12.  April  1877.  —  Bekanntmachung
  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  für  das  deutsche  Reich.  Vom  14.  April  1877.

 

tekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegewesens,  betreffend  die  Ergänzung  und
gerichtigung  des  Verzeichnisses  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Au-stellung  giltiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Gefähigung  für  den  einjährig-sreiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
Vom  12.  April  1877.

Nachstehend  werden  die  von  dem  Reichskanzleramt  in  Nr.  48  von  1876  und  Nr.  12
von  1877  des  Centralblattes  für  das  Deutsche  Reich  erlassenen  Bekanntmachungen  vom
27.  November  1876  und  vom  22.  März  1877,  betreffend  die  Ergänzung  und  Berichtigung
des  Verzeichnisses  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  giltiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
sind,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  12.  April  1877.
Sick.  Wundt.

Bekanntmachung.

Die  in  dem  anliegenden  Verzeichnisse  aufgeführten  höheren  Lehranstalten  sind  befugt,  giltige  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Qualifikation  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auch  ihren  von  der