Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwanzigster Jahrgang. 1859. (20)

176  1859.

XLII.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  30.  December  1859,  die  Anfhebung  des  Verboto  der  Anofuhr  von  Pferden
aus  dem  Fürstenthume  über  die  Grenzen  gegen  das  Zollvereind-Audland  bett.
Mit  Hoöchster  Genehmigung  Sorenissiml  wird  das  durch  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  10.  März  d.  J.  lGes.-Samml.  S.  80)  angeordnete  Verbot  der  Ausfuhr
  von  Pferden  aus  dem  Fürstenthume  über  die  Grenzen  gegen  das  Zollvereins-Ausland
  vom  1.  Januar  1860  an  wieder  aufgehoben.
Nudolstadt,  den  30.  December  1859.
Furstl.  Schwarzb.  Ministerium.
Dr.  v.  Bertrab.