176 1859.
XLII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 30. December 1859, die Anfhebung des Verboto der Anofuhr von Pferden
aus dem Fürstenthume über die Grenzen gegen das Zollvereind-Audland bett.
Mit Hoöchster Genehmigung Sorenissiml wird das durch die Ministerial-Bekanntmachung
vom 10. März d. J. lGes.-Samml. S. 80) angeordnete Verbot der Ausfuhr
von Pferden aus dem Fürstenthume über die Grenzen gegen das Zollvereins-Ausland
vom 1. Januar 1860 an wieder aufgehoben.
Nudolstadt, den 30. December 1859.
Furstl. Schwarzb. Ministerium.
Dr. v. Bertrab.