Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1884. (18)

 

 

 

Betrag
Nr.
fende  Steuergebiete.  Maßstab.  der  der  Bemerkungen  .
    Uebergangs-  Ausfuhr-  
Lau  abgabe  vergütung
Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
4.  Württemberg  ....  ..  .  ...  .  .......  1  Hfktoliter
zu  50  Prozent
  Alkohol
nach  Tralles
bei  12,44  Grad
Réaumur.  2  75
5.  Baden:
Branntwein,  bei  welchem  die  Die  Ausfuhrvergütung  wird  nur  für  Mengen
Berechnung  der  Uebergangs.  von  mindestens  50  Liter  gewährt.
abgabe  beziehungsweise  Aus-  Für  Branntwein,  dessen  Arkoholgehalt
fuhrvergütung  nach  dem  Al-  weniger als 35  Prozent  nach  Tralles  bei 12 1/2 Grad Réaumur) beträgt wird eine
koholgehalte  erfolgt  1 Liter  Alkohol  Ausfuhrvergütung  nicht  geleistet.  
oder  je 100
Literprozent.  18,5  12
Branntwein,  bei  welchem  die
Berechnung  der  Uebergangs.
abgabe  beziehungsweise  Ausfuhrvergütung
  unabhängig
vom  Alkoholgehalte  erfolgt
(Liqueure  2c  1  Liter  16  8   Die  Ausfuhrvergütung  wird  nur  für  Mengen
von  mindbestens  50  Viter  gewährt.
III.  Von  geschrotetem  Malz.
1.Bayern,  das  Großherzoglich  sächsische
Vordergericht  Ostheim  und  das
Herzoglich  sachsen-coburg=  gothaische
..   zur Bierbereitug 1 Hektoliter   6  Ein  Malzquantum,  welches  weniger  als  4  Liter
Amt  Königsberg  zur Essigbereitung  -  4  beträgt,  bleibt außer  Ansatz
2.  Württemberg  ..........  ..  ...  ...  50  Kilogramm
a)  geschrotetes
Malz  .....
b)  gequetschtes
Grünmallz   2  80

 

 

 

 

 

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.