Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

 

 

 

M  16  207
"]  Festgesetzter
Cap.  8  Vortrag  Betrag
4  (
III.1  bb)  in  den  in  Art.  3  Ziffer  2  des  Ishuldotationsgesebes  bezeichueten
  Gemeinden  auf  1000  7572  47
c)  Gehaltsaufbesserung  für  das  *  aa)  und  bb)  nicht  bevickichtigte
  Lehrpersonal  und  zwar  von:
0  KX  für  die  wirklicheu  Lehrer  16  800—
18  M  jür  die  Verweser  ....  2400—
50  A.  für  die  weltlichen  und  klösterlichen  Lehrerinnen  3  700  —
dd)  zur  Aufbesserung  des  Einkommens  der  wirklichen  Schullehrer
  in  den  in  Art.  3  isfer  3  3  des  Gesetes  bezeichneten
Gemeinden  auf  910  K&K  41  537  78
Tit.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  .XA  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
"  ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72  K  nach  5  und  von  je  45  X  nach  10,  13,  15,  20  und
je  weiteren  5  Jahren  von  dem  bezeichnenen  Zeitpunkte  an
—————½7  ))  455  116  K.  –  J  —  —
b)  aus  Kreisfonds:
aa)  für  die  ältesten  Lehrer  im  Kreise  880  —
bl.)  Zulagen  für  die  ständigen  Verweser,  weluichen  Lehreriunen
und  Gehilfen,  welche  die  Anstellungsprüfung  mit  Erfolg
bestanden  haben,  bis  zum  Eintritte  in  die  zweite  staatliche
«  Dienstalterszulage  11  000  —
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilsen:
a)  für  vorübergehende  Aushilsen  .  11000—
b)  zur  Honorirung  des  Lehrerpersonals  für  Ertheilung  von  Ab
theilungsunterrict  7  000  —
Tit.  5.  Besondere  Nemunerationen  und  üÜnrterstübuigen  iirr  das  altive
i  Lehrerpersonal  3  0O000  —
"  Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge#  an  Schulkassen:
a)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars  1  905  02
b)  aus  der  Kreisschuldotation  .......  6  402  94
D)  allgemeine  Beiträge  an  die  Schultassen  der  Städte:
Bamberg  .......  7555  —
Bayrenth  7586  —
Hof  .  5148—
-.  ch  an  dürftige  Gemeinden  für  die  Schulpersonalexigenz  .  1080—
Tit.7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausneubauten:

#a)  Nealexigenz-Beiträge  .  ......  3500-—
b)  zum  Unterhalte  von  Schubäern  inel.  15  000  4#%  außer=  66  000
#  c)  zu  Schulhaus-Neubanten  1  ordentlicher  Staatszuschuß  —