Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

206         Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Nov.  28./Dez.  4.)

wenn  ich  bereits  jetzt  einige  Leitsätze  ausspreche,  in  deren  Richtung  sich
meine  weitere  Arbeit  zu  bewegen  haben  wird.  Das  Ziel  einer  verständigen
Kolonialverwaltung  muß  sein:  die  Schaffung  von  mit  dem  Vaterlande  eng
verbundenen,  aber  administrativ  unabhängigen,  wirtschaftlich  gesunden  Kolonien.
  Um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  bedarf  es  einer  großen  Anzahl  von
Maßnahmen.  Ich  möchte  einige  herausgreifen.  Die  Schaffung  eines  in
guten  Traditionen  aufgewachsenen,  dem  Heimatlande  treu  ergebenen  Beamtenstandes;
  ein  solcher  ist  nur  erzielbar  auf  Grund  einer  gesetzlichen
Festlegung  der  Rechte  und  Pflichten,  einer  auskömmlichen  Dotierung  und
Versorgung  gegenüber  den  aus  dem  Kolonialdienst  sich  ergebenden  Gefahren
und  gesundheitlichen  Schädigungen.  Eine  solche  gesetzliche  Festlegung  ist
von  diesem  Hohen  Hause  wiederholt  gewünscht  worden.  Es  haben  eingehende
  Vorbesprechungen  stattgefunden,  in  welcher  Weise  diese  überaus
wichtige  Frage  gelöst  werden  kann.  Ich  hoffe,  daß  sie  befriedigend  gelöst
werden  kann,  und  daß  die  Resultate  dieser  Beratung  in  nicht  zu  langer
Frist  dem  Hause  werden  vorgelegt  werden  können.  Meine  Herren,  der
Gang  der  Dinge  dieser  Welt  wird  nicht  durch  Einrichtungen,  sondern  durch
Personen  bestimmt,  und  eine  erfolgreiche  Kolonialverwaltung  hat  zur  Voraussetzung,
  daß  für  sie  die  besten  Personen  gefunden  werden.  (Sehr  richtig!)
Für  den  Dienst  in  unseren  Kolonien  ist  der  beste  Mann  und  Charakter
gerade  gut  genug.  (Lebhafte  Zustimmung.)  Eine  absolut  fleckenlose  weiße
Weste  ist  die  erste  Bedingung!  Auf  die  Angriffe,  die  sich  im  wesentlichen
gegen  Beamte  der  Kolonialabteilung  und  gegen  Offiziere  der  Schutztruppen
gerichtet  haben,  gehe  ich  nicht  ein.  Bei  der  verantwortlichen  Stellung,
die  die  Kolonialbeamten  einnehmen,  der  Gefährdung,  die  durch  unsachgemäße
  Behandlung  der  Geschäfte  dem  Deutschen  Reiche  und  seinen  Finanzen
erwachsen  kann,  ist  es  absolut  notwendig,  daß  jeder  Kolonialbeamte  sich
der  hohen  Pflicht  seines  Amtes  in  jeder  Sekunde  bewußt  ist.  Die  Verwaltung
  wird  alle  Verfehlungen,  wie  bereits  der  Herr  Reichskanzler  ausgesprochen
  hat,  unnachsichtlich  vor  das  gehörige  Forum  ziehen,  und  es
wird  niemand  seiner  gerechten  Strafe  entgehen  dürfen.  Aber  ebenso  ist
das  notwendige  Korrelat  einer  solchen  Praxis,  daß  auch  diejenigen  weitaus
die  größte  Ueberzahl  bildenden  Beamten,  welche  im  Dienste  ihres  Vaterlandes
  in  ungesundem  Klima  unter  schwierigen  Eingeborenenverhältnissen
bei  nicht  übermäßig  glänzender  Remuneration  leben,  von  Amts  wegen  gegen
unberechtigte  und  heimtückische  Angriffe  geschützt  werden.  (Bravol  rechts.)
Es  soll  auch  eine  Praxis  der  Verwaltung  sein,  soweit  sich  Angriffe  als
Verleumdungen  und  Ehrenkränkungen  herausstellen,  daß  die  Verwaltung
gegen  die  Verleumder  und  Beleidiger  vorgeht.  (Bravol)  Hinsichtlich  der
hierüber  erhobenen  Anschuldigungen  hat  der  Herr  Reichskanzler  auf  meinen
Antrag  eine  Kommission  eingesetzt,  bestehend  aus  zwei  preußischen  höheren
Richtern  und  einem  Staatsanwalt,  Beamten,  welche  mit  der  Kolonial-=verwaltung
  nie  etwas  zu  tun  gehabt  haben.  Diese  Beamten  werden  sämtliche
  Fälle,  welche  entweder  in  diesem  Hause  oder  in  der  Presse  oder  sonstwo
vorgebracht  sind,  auf  das  eingehendste  untersuchen,  und  es  wird  diesem
Hause  von  dem  Resultat  der  Untersuchungen  Kenntnis  gegeben  werden.
Eine  weitere  Voraussetzung  für  die  Errichtung  selbständiger  und  leistungsfähiger
  Kolonien  ist  die  Etablierung  derjenigen  Basen,  auf  welchen  europäische
  Kultur  fortschreiten  kann.  Hierzu  gehört  die  außerordentlich  schwierige
und  verwickelte  Frage  des  Eingeborenenrechtes  und  der  Eingeborenenbehandlung,
  und  vor  allen  Dingen  ein  gutes  Einverständnis  mit  den  der  Kultur
dienenden  verdienstvollen  Missionsgesellschaften  und  Missionaren,  welche  ja
zum  Teil  die  Vorläufer  der  staatlichen  Verwaltung  gewesen  sind.  Ueber
diesen  Gegenstand  ausführlicher  sich  auszulassen,  wird  die  Beratung  des