Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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’I
Steinkohlen

313

 

Benennung  der  Gegenstände.

Maaßstab
der

Verzollung.

Abgabensätze

 

nach  dem
14-Thaler-Fuß
(mit  der  Eintbeilung
des  Thalers
in  30tel  und  24stel),
beim

nach  dem
24½.-Gulden-Fuß,
Eingang.

beim
Ausgang.  6w  Ausga
l
kr.  fl.

 

—
Seife  :

Aà)  Grüne,  schwarze  und  andere
Schmierseife
b)  Gemeine  weiße  ...
c)Fcine,  in  Taͤfelchen,  Kugeln,  Buͤchen,
  Krügen,  Töpfen  u.  s.  w.

z2
Spiolkarten  von  jeder  Gestalt

Größe,  insofern  sie  in  einzelia
  Vereinsstaaten  zum  Gebrauche

Lande  eingeführt  werden  dürfen,
sem  unter  Berücksichtigung  der  beeren
  Stempel=  und  Controlesschriften
  ....
Mkkchkden  dergleichen  zum  Durchhange
  angemeldet,  so  wird  die  Durch.
hangsabgabe  erhoben.

•!
Steine  und  Steinwaaren:

a-.
)Muhlstemcmit  ciscrncchifen.

unsaquen  aus  Alabaster,  Marmor

encht  Speckstein;  ferner  geschliffene

dre  und  unechte  Steine,  Perlen
d  Korallen  ohne  Fassung

n
deil  Grose  Marmorarbelten(Statuen,
*  eund  dergleichen),  Flintensteine;
anB  clelf,  und  Wezsteine;  auch
dlesn  in  aus  Serpentinstein  zahlen
gemeine  Eingangsabgabe.

nmerk.  1)  An

und  auf  der  Elbe,  des
,  be  gleichen  auf  besopndere
  Erlaubnißschetces  ue  ver  K

 

«  ser  oder  Berra  eingehend

der  Preußischen  Seegrenze

 

1  Centner
1  Centner

1  Centner

1  Centner

1  Stück

1  Centner

1  Centner

1  Centner

 

gr.  Sgr.
Thlr.  /(.  Gr.)  Thtr  4###n  fl.

Für
Tara
wird  vergütet
vom  Centner
Brutto-Gewicht:

Pfund.

 

45

50
(8)

1780

30

30

17830—

½
(Eih

 

 

 

 

 

 

 

½
(/15)

 

13  in  Alslen.
6  in  Ballen.

16  in  Klßen.

16  in  Fässern  u.  Kisten.