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’I
Steinkohlen
313
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintbeilung
des Thalers
in 30tel und 24stel),
beim
nach dem
24½.-Gulden-Fuß,
Eingang.
beim
Ausgang. 6w Ausga
l
kr. fl.
—
Seife :
Aà) Grüne, schwarze und andere
Schmierseife
b) Gemeine weiße ...
c)Fcine, in Taͤfelchen, Kugeln, Buͤchen,
Krügen, Töpfen u. s. w.
z2
Spiolkarten von jeder Gestalt
Größe, insofern sie in einzelia
Vereinsstaaten zum Gebrauche
Lande eingeführt werden dürfen,
sem unter Berücksichtigung der beeren
Stempel= und Controlesschriften
....
Mkkchkden dergleichen zum Durchhange
angemeldet, so wird die Durch.
hangsabgabe erhoben.
•!
Steine und Steinwaaren:
a-.
)Muhlstemcmit ciscrncchifen.
unsaquen aus Alabaster, Marmor
encht Speckstein; ferner geschliffene
dre und unechte Steine, Perlen
d Korallen ohne Fassung
n
deil Grose Marmorarbelten(Statuen,
* eund dergleichen), Flintensteine;
anB clelf, und Wezsteine; auch
dlesn in aus Serpentinstein zahlen
gemeine Eingangsabgabe.
nmerk. 1) An
und auf der Elbe, des
, be gleichen auf besopndere
Erlaubnißschetces ue ver K
« ser oder Berra eingehend
der Preußischen Seegrenze
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Stück
1 Centner
1 Centner
1 Centner
gr. Sgr.
Thlr. /(. Gr.) Thtr 4###n fl.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
45
50
(8)
1780
30
30
17830—
½
(Eih
½
(/15)
13 in Alslen.
6 in Ballen.
16 in Klßen.
16 in Fässern u. Kisten.