56
nisse durch die Bezirks-Landraͤthe, bezuͤglich nach den unter 1, 2 und 3
hier beygefügten Formularen, ausgestellt werden sollen.
Zur Nachricht und Nachachtung machen wir solches andurch bekannt.
Weimar den 7. May 1835.
Großherzoglich Süächsische Landes= Direktion.
F. von Schwendler.
Formular 1.
Dem........ wmelcher als (Tuch-Fabrikant 2c.) ))).#
ontft ist, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitimation bey den
zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches Preußen 2c.)
bescheiniget, daß er für sein vorgedachtes Gewerbe im hiesigen Lande die gesetzlich
bestehenden Steuern zu entrichten hat.
Dieses Zeugniß ist gültig auf...... Monathe.
N. den ... .. .ten ..... ...... .18 Z„
(Unterschrift der Behörde.)
(Personbeschreibung und Nahmensunterschrift
des Reisenden.)
Formular 2.
Dem......... welcher als Handlungs-Kommis in
Diensten des, r2... etablirten, Handelöhauses (oder der Fabrik)
dees stehet, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitimation
bey den zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches
Meußen 2c.) bescheiniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte
Fabrik) für seinen (ihren) Gewerbsbetrieb im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden
Steuern zu entrichten hat.
Dieses Zeugniß ist gültig auf..... Monathe.
N. den tten 18
« (unterschrift der Behoͤrde.)
(Personbeschreibung und Nahmensunterschrift
des Reisenden.)