Inhaltsverzeichnis : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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nisse  durch  die  Bezirks-Landraͤthe,  bezuͤglich  nach  den  unter  1,  2  und  3
hier  beygefügten  Formularen,  ausgestellt  werden  sollen.

Zur  Nachricht  und  Nachachtung  machen  wir  solches  andurch  bekannt.
Weimar  den  7.  May  1835.

Großherzoglich  Süächsische  Landes=  Direktion.
F.  von  Schwendler.

Formular  1.

Dem........  wmelcher  als  (Tuch-Fabrikant  2c.)  ))).#

ontft  ist,  wird  hierdurch,  Behufs  seiner  Gewerbs-Legitimation  bey  den

zuständigen  Behörden  des  (Großherzogthumes  Hessen,  Königreiches  Preußen  2c.)
bescheiniget,  daß  er  für  sein  vorgedachtes  Gewerbe  im  hiesigen  Lande  die  gesetzlich
  bestehenden  Steuern  zu  entrichten  hat.

Dieses  Zeugniß  ist  gültig  auf......  Monathe.

N.  den  ...  ..  .ten  .....  ......  .18  Z„
(Unterschrift  der  Behörde.)
(Personbeschreibung  und  Nahmensunterschrift
  des  Reisenden.)

Formular  2.

Dem.........  welcher  als  Handlungs-Kommis  in
Diensten  des,  r2...  etablirten,  Handelöhauses  (oder  der  Fabrik)
dees  stehet,  wird  hierdurch,  Behufs  seiner  Gewerbs-Legitimation

  bey  den  zuständigen  Behörden  des  (Großherzogthumes  Hessen,  Königreiches
Meußen  2c.)  bescheiniget,  daß  das  ebengedachte  Handelshaus  (die  ebengedachte
Fabrik)  für  seinen  (ihren)  Gewerbsbetrieb  im  hiesigen  Lande  die  gesetzlich  bestehenden
  Steuern  zu  entrichten  hat.

Dieses  Zeugniß  ist  gültig  auf.....  Monathe.

N.  den  tten  18
«  (unterschrift  der  Behoͤrde.)

(Personbeschreibung  und  Nahmensunterschrift

  des  Reisenden.)