Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

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Ein  in  der  Schweiz  seit  Jahren  lebender  Deutscher  knüpft  daran  in  der
„Augsb.  Allg.  Ztg.“  folgende  Bemerkungen

.Obwohl  kein  Schweizer  und  glücklich  über  meine  deutsche  Nationalität,
bin  sch  doch  seit  einer  Reihe  von  Jahren  mit  dem  h#chweierischen  Staats-=und
  Wirthschaftsleben  innig  genug  verwachsen,  um  die  gerechte  Freude  der
Bevölkerung  mitfühlen  und  auch  von  der  allgemeinen  Bedeutung  dieses  Ereignisses
  Zeugniß  ablegen  zu  können.
„Die  Annahme  der  Bundesrevision  bedeutet  die  Schließung  eines  allgemeinen
  Landfriedens  und  die  Wiedererneuerung  des  alten  eidgenössischen
Bundes  unter  den  schweizerischen  Kantonen,  nachdem  dieselben  sich  zwei  Jahre
hindurch  gegenseitig  bitter  befehdet  haben,  so  daß  wohl  mancher  Patriot  an
der  Entwicklungsfähigkeit  und  Zukunft  dieses  republikanischen  Staatswesens
zweifelhaft  werden  konnte

„Als  die  erste  Bundesrevision  am  12.  Mai  1872  von  einer  Volkzmehrheit
  von  200,859  gegen  255,606  Stimmen  verworfen  wurde,  schien  die
Schweiz  wie  in  zwei  gleichmächtige  feindliche  Heerlager  gespalten.  Angesichts
der  Raschheit,  womit  Deutschland  seine  nationale  Einigung  vollzogen
hatte,  wurde  die  Schwerfälligkeit  eines  Föderativstaates  von  25  souveränen
Republiken  jetzt  bitter  empfunden,  während  man  seit  dem  Jahre  1848  die
Langsamkeit  des  deutschen  Michel  so  oft  selbstgefällig  verspottet  hatte.  Die
Rollen  Deutschlands  und  der  Schweiz  im  großen  Drama  der  europäischen
Staatenentwicklung  schienen  wie  ausgetauscht.  Von  1848—1866  galt  die
Schweig  den  meisten  Deutschen  nicht  mit  Unrecht  als  Muster  für  die  Umwandlung
  aus  einem  losen  Staatenbund  in  einen  fester  geeinigten  Bundesstant.
  Aber  schon  die  norddeutsche  Bundesverfassung  holte  das  Bersäumrasch
  nach,  und  die  Reichsverfassung  von  1871  vollendete  das  deutsche  Einigungswerk
  und  gab  dem  Deutschen  Reich  einen  gewaltigen  Vorsprung,  welchen
  auch  die  neueste  schweigerische  Bundesverfassung  v.  19.  April  1874  noch
nicht  so  bald  einzuholen  vermag;  denn  die  deutsche  Bundesverfassung  geht
nicht  nur  in  Betreff  der  Militäreinheit,  Rechtseinheit  und  Verkehrseinheit,
sondern  auch  in  der  Gewährung  eines  deutschen  Bürgerrechtes  und  Unterühunge
  nsitzes  weiter  als  die  neueste  schweizerische  Bundesverfaffung

che  in  den  erwähnten  Gebieten  und  noch  in  manchen  andern  Punkten
den  Stempel  des  Compromisses  trägt.  Dennoch  bezeichnet  das  neue  Einigungswerk
  der  Schweiz  einen  hochwichtigen  staatlichen  Fortschritt  und  bietet
vor  allem  eine  neue  Basis  des  eidgenössiischen  Zusammenlebens,  auf  welcher
fortan  muthig  weiter  gearbeitet  und  eine  fortschrittliche  eidgenössische'  Sbesetgebung
  aufgebaut  werden  kann.  Man  darf  nicht  vergessen,  daß  die  Schweiz
nicht  bloß,  ganz  ebenso  wie  Deutschland,  die  confessionellen  Gegensäßze
  zu  überwinden  und  sich  gegen  die  Schwarzen  und  Nothen  zu  wehren
hat,  sondern  daß  der  Gegen  sah  zwischen  Deutschen  und  Wälschen
nicht  geringere  Schwierihtten  veranlaßte.  Das  Bundeswerk  vom  12.  Mai
1872  b!  in  der  Hauptsache  an  dem  Widerstand  der  wälschen  Kantone
Waadt,  Wallis,  Eint  Neuenburg  und  Genf.  Das  Waadtland  allein
warf  sein  Schwergewicht  von  51,465  Stimmen  mit  Nein  gegen  nur  3318  Ja
in  die  Wagschale  der  Volksentscheidung.  Die  völkerrechtliche  und  cultur-Mnin

  bes  schweizerischen  19.  April  1874  liegt  nun  darin:

daß  sich  die  deutschen  und  die  wälschen  Liberalen  der  Schweiz  seit
dem  Mai  1832  mit  einander  verständigt  und  versöhnt  haben,  und  daß
die  wohl  mit  den  deutschen  Siegen  über  Frankreich  psychologisch  zusammenhängende
  Furcht  der  wá  licen,  Schweizer  vor  der  Majorisirung  durch  die
beulschrn  Schweizer  nunmehr  in  der  “  überwunden  oder  doch  so
abgeschwächt  ist,  daß  sr  die  nationale
abfolm  verhindern  ka

„Es  zeigt  sich  4  .  die  Niederlage  der  schweizerischen  Einheitsmänner
vom  12.  Mai  1872  ein  Glück  für  die  Eidgenossenschaft  war;  denn  eine

 

keugestaltung  der  Schweiz  nicht  mehr