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behalten vie Waffengattung bei, der sie im
stehenden Heere angehörten, vorbehaltlich einzelner
bei einer Mobilmachung nothwendigen
Ausnahmen.
Art.
Die Landwehr-Infanterie wird na? ihren
Wohnsitzen in Landwehrbataillone und Compagnien
eingetheilt. Dieselbe
fällen in besonders formirten Lanowehr-=truppenkörpern
zur Unterstutzung und als
Reserve des stehenden Heeres verwendet.
Die Landwehrmänner der übrigen Waffengattungen
stehen unter Comtrole der Landwehrbezirkscom
Im Falle einer Mobilmachung und
während des Krieges können die Landwehrmänner
sämmtlicher Waffengattungen, die
der Infanterie aber nur ansnahmswelse und
in dringenden Fällen zur Verstärkung und
Ergänzung der Abtheilungen des stehenden
Heeres einberufen werden. Hiebei hat der
jungste Jahrgang zuerst einzutreten.
Art. 21.
Die Offleiere der Landwehr werden aus
den hiezu befähigten einjährigen Freiwilligen
und Landwehrmännern entnom en. Die
besoldeten Stämme an Officieren, Unterofficieren
und Mannschaften können im Bedürfnißfalle
der getiven Armee entnommen
werden.
ird in Kriegs-272
Art. 22.
Für die Beschaffung der nöthigen Rällitlichkeiten
zu Kansleien und Magal#inen, svwie
für Beschaffung und Sicherstellüng der
Schießplätze der Landwehr hat die Gemeinde,
in der sich das betreffende Commanvo befindet,
aus esgenen Mltreln zu sorgen.
Die Kosten der Elurichtung und der bunlichen
Unterhaltung ver Kanzleien, Magazine
und Schiestplätze trägt das Mllitärätat.
II. Pflichten und Rochte der Angzehörißen
dev vbewaffneten Macht.
) Dienstliche Verhältnisse
Art.
Die Angehörigen der actwen Armee einschließlich
der Eisatzmannschaft Kud auch tin
Frieden der jederseitigen Einbernfung und
Präsenspflicht unterwoifen, sollen jedoch nur
bis nach vollendeter militärischer Ausbitdung,
sowic zu vorübergehender Dienstleistung für
Erhaltung der gesttzlichen Orvbnung präsint
gehalten werden.
Art,
Die Reservisten können außer dem Falle
der Mobilmachung während ihrer Reservepflichtigteit
nur zu einer Ganzen zwei
Monate betragenden Uebungszeit sowie zu
vorubergehender Dienstleistung für Erhal-