Contents: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

— 49 — 
 
  
Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
278.   
279   280. 
Reichs-Gesetzbl. 
Gewebe und Tricotstoffe aus reiner Baumwolle, aus ein= oder 
mehrfarbigem Garn gewebt oder gewirkt; Gewebe und Tricot- 
stoffe aus reiner Baumwolle, bedruckt; reiner Baumwollen-- 
sammt......................................... 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: türkischrothe, 
sogenannte „de arniciue" Gewebe, Gewebe genannt Panta= 
lonik oder Hosenzeug, baumwollener Oxford und andere der- 
gleichen, aus ein= oder mehrfarbigem Garn hergestellte Gewebe; 
sogenannter Biber, Indienne und Cretonne, bedruckter Kattun 
(stambe), bedruckte Taschentücher (basmale), bedruckte 
Schärpen und Umhängetücher (boccele) ungesäumt; Piqués, 
Rips und andere ähnliche Gewebe, bedruckt; Velvet genannter 
Sammt und alle anderen Baumwollensammte. 
Gewebe, genannt „Barchent“, „Kalmuck“, und alle anderen 
Gewebe, welche mit Baumwoll-Abfallgarn oder mit Baum- 
wolle aus alten Geweben hergestellt sind. 
Leichte, rein baumwollene Stoffe, gewebt oder gewirkt, glatt, 
gestickt oder durchwirkt, roh, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, 
mit Ausnahme von Tüll und Spitzen 
Anmerkung: Hierunter sind alle leichten rein baum- 
wollenen, gewebten oder gewirkten Stoffe begriffen, wie: 
Gaze und Tarlatan, Batist und Schleiertuch aus Baumwolle, 
sowie Taschentücher aus diesen letzteren Geweben, ungesäumt; 
Busentücher, genannt "testemele"; Musselin; Musselinzeuge 
(tulpanurl); Taschentücher und Gardinen aus Musselin 
(tulpan). 
Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus reiner Baumwolle, einfach 
zusammengewirkt, aber nicht genäht. 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Strümpfe und 
Socken, Windeln (flanele), Unterjacken, Unterhosen, Hand- 
schuhe, Stulpen, Hauben, Kapuzen, Jacken (scurteicl), Ga- 
maschen, Halbstiefel für Kinder, Busentücher, Netze für Möbel 
und alle anderen gewirkten Waaren aus reiner Baumwolle, 
einfach zusammengewirkt, aber nicht genäht, nicht verbunden 
oder verbunden (auch mittelst Näherei) mit anderen Gegen- 
ständen, wie Knöpfe, Bänder (auch aus Seide) und andere 
ähnliche Zuthaten, sofern diese zum Gebrauch des Gegen- 
standes erforderlich sind. 
  
  
6 
1894. 
100 kg 
  
60.— 
200.— 
160.— 
120.—
	        
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