130 Die gallischen Kelten. Kap. XVII.
gerungen, hielt Reiterscharen in eigenem Sold und war Führer
der staatlichen Reiterei; bei beiden die Grundlage ihrer Macht,
potentia, I 4, 18; V 7. Der Häduer Cotus war homo summae
potentiae et magnae cognationis, VII 82. Vercingetorix und der
Häduer Eporedorix waren Jünglinge summae potentiae, VII 4, 39.
Von den Rittern heisst es: „Kommt es zum Kriege, und
das war vor Oaesars Ankunft in Gallien fast jährlich der Fall,
so ziehn sie alle, wie es der Brauch ist, zu Felde, sei es zum
Angriff, sei es zur Verteidigung, und je hervorragender Einer
durch sein Göschlecht oder Vermögen ist, genere et copiis amplissimus,
um so zahlreicher umgibt er sich mit Dienstmannen und
Klienten, ambacti et clientes. Das allein gibt Ansehn und Macht,“
gratia potentiaque, VI 18, 15. Und ähnlich Polybius II 17.
Die hervorragende Stellung des Adels hat zur Voraussetzung
die Lage der Gemeinfreien, der Klienten und Sklaven.
Die gemeinfreie Plebs.
Die Lage der Gemeinfreien, der Plebs, auch vulgus und multitudo,
ist eine bedrängte. Schulden und hoher Tribut lasten auf
ihnen, und sie sind der Vergewaltigung des mächtigen Adels ausgesetzt,
aes alienum, magnitudo tributorum, injuria potentiorum. Sie
stehen im Schuldverhältnis zu dem begüterten Adel Die zahlreichen
Schuldner, obaerati des Orgetorix sind schon erwähnt, I 4.
Der Tribut ist hoch und wird wohl wie die Zölle versteigert, und
die Pächter sind wiederum in dem Adel zu suchen, 118. Über
die Besitzverhältnisse am Grund und Boden sind wir nicht unterrichtet,
aber es mögen unter dem Tribut auch Gefälle zu verstehen
sein, die an einen Grundherrn zu entrichten sind. Alles Handhaben,
um sie der Willkür derer auszusetzen, von denen die Plebs
abhängig ist. Die Plebs wird von dem vollberechtigten Adel fast
den Sklaven gleich geachtet. Sie unternimmt nichts für sich allein
und wird zu keiner Beratung zugezogen. So bezeichnet Caesar
im allgemeinen ihre Lage. Plebs paene servorum habetur loco,
quae nihil audet per se, nulli adhibetur consilio, VI 13.