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Blatt
rseh= und Verordnungsfür
das
Königreich Vayern.
.W 4.
München, den 23. Januar 1883.
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Inhalt:
Bekanntmachung vom 19. Januar 1883, die Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz vom
1. Juli 1881 wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Auszug aus
der Adels-Matrikel des Königreiches.
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Nr. 894.
Bekanntmachung, die Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz vom
1 Juli 1881 wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
RKönigliches Staatsministerium der FTinanzen.
Die in der Nummer 2 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 12. Jannar
1883 auf S. 8 und 9 veröffentlichte Bekanutmachung des Herrn Reichskanzlers vom
5. gI. Mts., beireffend die Abanderung der Ansführungsvorschriften zu dem Gesetze vom
1. Juli 1881 wegen Erhebung don Reichsstempelabgaben, wird nachstehend im Abdruck
zur entsprechenden Wahrnehmung bekanm gegeben.
München, den 19. Zannar 1883.
Dr. v. Riedel.
Der General-Seceretär:
Ministerialrath Seißer.
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