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zZ Ausgabe. Etatsahr künftig
" — 1888/89. wegfallend.
Mark. v Mark.
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
a) Preußen ꝛc. .. .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 36 000 –
b) Sacen . . .. 1764 —
e) Württemberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 216 —
d) Bahen: 432 —
— 38 412 —-
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen.
!. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
und deren Angehörien 375 000
2. An Bahen . . . . .. 49 054 —
— 424 054
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gna-
denbewilligungen aller Art bisher bewilligten und
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Er-
ziehungsbeihülfen für Wittwen und Kinder der in
Folge des Krieges von 1870/71 für invwalide er-
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen
der Ober= und Unterklassen bis zur Höhe von
1 350 000 Mark jährlich . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 000 —
84. 1/11. Invaliden- Institute:
a) Preußen . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 309 931 25 590
b) Sacsen . . .. — —
E c)Württemberg....................... 14 074 2 000
I d)anBayem........................· 42383——
i -36638827590
Summe XIV 3 4141
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