Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

187 
Formular F. 
  
Deutsches Keich. 
  
Neichs. 
wappen. 
    
8 
Jeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Schiffer auf kleiner Fahrt. 
— 
Dem 
geboren zu „den ten 18 „wohnhaft 
in f wird hierdurch bezeugt, daß derselbe auf Grund des 
§. 57 Ziffer 2 der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer 
und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen 2c. vom 6. August 1887 
(Reichs- Gesetztl. S. 395) die Befugniß besitzt, deutsche Kauffahrteischiffe von 
weniger als 400 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt in der Ostsee, in der Nordsee 
bis zum 61. Grade nördlicher Breite und im Englischen Kanal zu führen. 
den ten 18. . 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
— — —— 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdru't erei.
	        
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