Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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(Nr. 1837.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen- 
ständen des Gartenbaues. Vom 18. Dezember 1888. 
Auf Grund der Vorschrift im §. 4 Ziffer 1 der Verordnung, betreffend das 
Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen 
des Wein= und Gartenbaues, vom 4. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 153) be- 
stimme ich Folgendes: 
Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, 
Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder 
Gewächshäusern stammen, über die Grenzen des Reichs darf fortan auch über 
das Großherzoglich badische Hauptsteueramt zu Singen erfolgen. 
Berlin, den 18. Dezember 1888. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
  
(Nr. 1838.) Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die 
Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888 
(Reichs-Gesetzbl. S. 57). Vom 22. Dezember 1888. 
Zu Ausführung des Gesetzes über die Einführung der Gewerbeordnung in 
Elsaß-Lothringen vom 27. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 57) hat der Bundes- 
rath beschlossen, daß die nachstehend verzeichneten, zur Ausführung der Gewerbe- 
ordnung erlassenen Bestimmungen in Elsaß-Lothringen vom Zeitpunkte des Inkraft- 
tretens der Gewerbeordnung Anwendung finden sollen: 
I. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestim- 
mungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen 
Arbeitern in Walz= und Hammerwerken — Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 23. April 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich S. 303. 
II. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestim- 
mungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen 
Arbeitern in Glashütten — Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
23. April 1879, Centralblatt für das Deutsche Reich S. 304. 
III. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestim- 
mungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien — 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1879, Centralblatt 
für das Deutsche Reich S. 362. 
IV. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestim- 
mungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlen- 
bergwerken — Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juli 1881, 
Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 275 und vom 12. März 1883, 
Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 63.
	        
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