Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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(Nr. 1779.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Betheiligung Seiner Kaiserlichen und 
Königlichen Hoheit des Kronprinzen an den Regierungsgeschäften. Vom 
21. März 1888. 
Es ist Mein Wunsch, daß Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit Sich mit 
den Staatsgeschäften durch unmittelbare Betheiligung an denselben vertraut machen. 
Zu diesem Zwecke beauftrage Ich Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit mit 
der Bearbeitung und Erledigung derjenigen zu Meiner Entscheidung gelangenden 
Regierungsgeschäfte, welche Ich Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu- 
weisen werde, und sind die dazu erforderlichen Unterschriften in Meiner Vertretung 
von Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu vollziehen, ohne daß es für 
die einzelnen Fälle einer jedesmaligen besonderen Ordre zur Ermächtigung bedarf. 
Charlottenburg, den 21. März 1888. 
Friedrich. 
Fürst von Bismarck. 
An des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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