Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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A,
andern  Gründen  unzureichend  oder  bedenklich  erschelnen,  so  ist  dem

in  Ansab  kommenden  Lehngelde  und,  dasern  solches  nicht  besteht,  dem
vorigen  Kauspreise  oder  inmittelst  erörkerten  Tarwerthe  nachzugehn.

Wird  ein  Bauplat  ohne  Destimmung  ei  eines  Keausprelscs  uͤbereig  ·

net,  so  beträge  die  Verschrelbungsgebübe

b.  für  die  Lehnsrelchung

Wenn  mehrere,  elne  #usammmengehseige  Besih  2  zshrae  bebs.
stuͤcke  scichzeut  ln  Lehn  gereiche  werden,  (o  ist  nur  das  eine  Lehn,
stück  mir  1  Rehlr.,  jedes  weitere  mit  10  Sgr.  a  anzun

Rücksichtlich  der  Psarr=  und  1  -p  es
jedoch  zur  Zeit  bel  den  bestehenden  Lehnssporteln.

Diese  uncer  a.  und  D.  aufgesührten  Sportesn  sinden  ohne  Unterlchled,
  ob  der  Rechtstitel  der  Erwerbung  oder  Besrelung  auf  dem
-  unmlttelbar,  auf  Vertrag  oder  auf  lehtwilliger  ÄAnorbnung
eruht,  Statt.

In  Erksällen  jedoch,  bei  welchen  sich  die  Erben  alsbald  in  dle
Nachlaßgrundstäcke  tbeilen,  oder  solche  Einem  der  Miterben  alleln
überlassen,  bedarf  es  einer  *5  Eezuscheeibung  (Be.
solgung  der  Gesammrlehn)  niche;  es  sel  denn,  daß  dle  Erben  unterließen,

  eine  auf  Aufhebung  der  Gemeinschasi  gerichtete  Vereinlgung

binnen  zwei  Monacen  nach  des  Erblassers  Tode  gerichtlich  anzuzeigen.


Diese  zweimonatliche  Frist  kann  aber  auf  darum  geschehenes,
durch  erbebliche  Gründe  umeersiüßtes  Ansuchen  der  Betheiligten  von
der  Lebnobehörde  nach  Besinden  bic  auf  das  Doppelte  verlängert
werden.

Dagegen  bewendet  es  wegen  der  zum  sonstigen  Mildensurter  Kieise
gebörig  gewesenen  Gütec  in  Alc-  und  N  eugernsdorf  und  Altgomlau
bei  der  bestehenden  Einrichtung,  wonach  in  Erbsällen  an  diesen  Im.
mobilicn  die  Gesammtlehn  gegen  Entrichtung  der  Verschreibungs.
sporteln  unter  allen  Umständen  zuvörderst  zu  besolgen,  Hierzu  sowohl

s  zu  Bekennung  der  Lehn  Seiten  eines  einzlgen  Erben  aber  nur
elne  vlerwöchenkliche  Feist  von  Erblassers  Tode  an  gestattet  ist.

Bel-  he  Veesteigerung  von  Messken  wind  die  Sportel
  von  jeder  Juschlagsumme  besonde  6  auch  dann  berechnet,
wenneine  und  dieselbe  Person  in  einem  und  armneben  Subhaltations.
kermin  mehrere  einzelne  Grundstücke  ersteht.

Werden  Immobillen  den  Gläubigern  an  Sohlungsstart  168eH4hlagen,
so  wind  der  Sportelansah  noch  dem  in  Ansat  koimmenden  Lehngelre